Die Amtszeit der gegenwärtig tätigen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für das Verwaltungsgericht Augsburg endet am 31. März 2025. Aufgabe der ehrenamtlichen Verwaltungsrichter ist die Mitwirkung bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung. Voraussetzung für die Aufnahme in die vom Landkreis Aichach-Friedberg zu erstellende Vorschlagsliste ist der Wohnsitz im Landkreis Aichach-Friedberg, die deutsche Staatsbürgerschaft und das vollendete fünfundzwanzigste Lebensjahr. Bei der Übernahme des Ehrenamtes ist auf einige Hinderungsgründe zu achten, insbesondere können Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind, dieses Amt nicht übernehmen. Ein Höchstalter für die Berufung gibt es nicht.