In der Nacht von Karsamstag auf Ostersonntag, ein Osterfeuer zu entzünden, ist ein uralter Brauch. Das Landratsamt Dachau weist darauf hin, dass dafür jedoch einige Regeln zu beachten sind: Das Osterfeuer muss mindestens sieben Tage vorher, also bis Freitag, 22. März, bei der jeweiligen Gemeinde angemeldet werden. Dabei muss ein Platz ausgewählt und angegeben werden, der eine Brandgefahr ausschließt und keine wertvollen Naturflächen beeinträchtigt. Das verwendbare Material darf erst wenige Tage vorher aufgehäuft werden. Liegen Reisighaufen schon länger, sind diese vorher umzuschichten. Verbrannt werden dürfen nur naturbelassenes Vollholz, unbehandelte Holzabfälle (Verschnitt, Abschnitte), unbehandelte Paletten oder Verpackungen aus Vollholz. Auf keinen Fall dürfen Abfälle verbrannt werden. Beim Verbrennen von mit Kunststoff beschichtetem oder mit Holzschutzmitteln behandeltem Holz werden Schadstoffe frei, die nicht nur Luft und Boden belasten, sondern auch für die Teilnehmenden gesundheitsgefährdend sind. Zum Anzünden dürfen keine flüssigen Brennstoffe verwendet werden. Das Osterfeuer muss ständig beaufsichtigt werden, die Reste sind anschließend ordnungsgemäß zu entsorgen.