Um dem Notstand bei weiterhin dringend benötigten Flüchtlingsunterkünften zu begegnen, hat der Gesetzgeber das Baugesetzbuch für Gewerbegebiete, Mischgebiete, Industrie- und Sondergebiete geändert und dadurch die Planungshoheit der Gemeinden eingeschränkt. Eine mögliche Nutzung von Gebäuden für soziale Zwecke ist damit möglich. Will die Kommune das nicht, muss sie das explizit ausschließen. Hiervon betroffen ist nach Prüfung durch das Bauamt der VG Aindling der Bebauungsplant Nr. 5 „Gewerbegebiet Petersdorf“.