Der Bebauungsplan „Alter Sportplatz“ in Alsmoos nimmt weiter Fahrt auf. Der Petersdorfer Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung in diesem Jahr einstimmig alle Anmerkungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange angenommen. Sie werden zügig in die neue Fassung eingearbeitet, die noch einmal ausgelegt wird.
Der Bebauungsplan war im Sommer etwas ins Stocken geraten, nachdem die Richter am Bundesverfassungsgericht entschieden haben, dass ein beschleunigtes Verfahren, das für diesen Bebauungsplan vorgesehen war, dem europäischen Recht widerspreche. So musste der Bebauungsplan, der im Flächennutzungsplan schon als Baugebiet ausgewiesen ist, in das Regelverfahren überführt werden. Dies hatte zur Folge, dass eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange notwendig war, eine Umweltprüfung mit Bericht erfolgen musste sowie eine Ausgleichsfläche und Ausgleich für ein zerstörtes Feldgehölz zu schaffen sind.
Der Umweltbericht lag zur Sitzung am Montagabend bereits vor. Über die Ausgleichsflächen hat man bereits Ende Juli abgestimmt, dies aber nun konkretisiert und verabschiedet. Die Gemeinde Petersdorf muss demnach eine Ausgleichsfläche von 1993 Quadratmetern und zusätzliche 933 Quadratmeter für Feldgehölze zur Verfügung stellen. Diese Flächen sollen von der ehemaligen Bauschuttdeponie in Willprechtszell kommen. Nach Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde könne dies vom Ökokonto der Gemeinde Petersdorf abgebucht werden, war in der Sitzung zu erfahren. Die zukünftigen Grundstückseigentümer müssen sich mit einer Gesamtfläche von 336 Quadratmetern Ausgleichsfläche beteiligen. Der finanzielle Ausgleich mit der Gemeinde Petersdorf muss privatrechtlich geregelt werden.
Das Landratsamt Aichach-Friedberg hatte in seiner Stellungnahme vom Juni auf drei Arten von Immissionen hingewiesen: Geruchsimmissionen, Verkehrslärmimmissionen und Gewerbelärm. Bei den Geruchsimmissionen geht es hauptsächlich um die Tierhaltung im westlichen und südwestlichen Gebiet von Alsmoos. Diese Bemerkungen wird man in den revidierten Plan mit aufnehmen. Den Verkehrslärm, der hauptsächlich von der nördlich verlaufenden Gemeindestraße kommt, wird man mit entsprechenden Faktoren und Schallschutznachweisen berücksichtigen, hieß es weiter. In Bezug auf den Gewerbelärm aus forst- und landwirtschaftlichen Betrieben vermutet die Gemeinde keine erheblichen Belästigungen, so dass keine Änderungen im Bebauungsplan notwendig werden.
Die Straßenbauverwaltung wies in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass der provisorisch hergestellte Feldweg nun funktionslos werde und daher rückgebaut werden müsse. Auch dieser Meinung schloss sich der Gemeinderat einstimmig an.