Einen Säugling zu schütteln, kann für das Kind schlimme Folgen haben und wird hart bestraft. Das bekam jetzt ein Pflegevater aus Friedberg zu spüren. Wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilte ihn ein Schöffengericht am Amtsgericht Augsburg zu einer dreijährigen Haftstrafe. „Es war nur Zufall, dass das Kind nicht gestorben ist“, betonte die Vorsitzende Richterin, Silke Knigge, in ihrer Urteilsbegründung.