Fast zwei Jahre ist es her, dass die Augsburger in einem Bürgerentscheid eine Fusion der Stadtwerke-Energiesparte mit Erdgas Schwaben abgelehnt haben. Die Bürgerinitiative „Stadtwerke in Bürgerhand” brauchte dafür zwei Anläufe. Die erste Fassung des Bürgerbegehrens hatte die Stadt für unzulässig erklärt. Zu unrecht - entschied nun das Bayerische Verwaltungsgericht.

Nicht weniger als „Signalwirkung für ganz Bayern”, das verspricht sich Bruno Marcon von der Entscheidung aus München. Er, der die Initiative gegen die Fusion ihrerzeit mit ins Leben gerufen hatte, sieht sich zudem gegenüber der Stadt Augsburg bestätigt: Dass Oberbürgermeister Kurt Gribl bereits im Februar 2015 das Bürgerbegehren als „unzulässig” und „irreführend” bezeichnet hatte, sei „unangemessen” gewesen.

Fusionsgegner: „Eine eindeutige Zurechtweisung des Stadtrats”
Mehr noch, Marcon nimmt Gribl in die Pflicht: Es sei aus „Gründen des Anstands” durchaus zu erwarten, dass der Augsburger Oberbürgermeister seinen Fehler zugebe.

Die Entscheidung des obersten Bayerischen Verwaltungsgerichtes sei „eine eindeutige Zurechtweisung des Stadtrats und seines Beschlusses”, triumphieren die Fusionsgegner. Im April 2015 hatte das Gremium beschlossen, das Bürgerbegehren nicht zuzulassen.

Erstes Bürgerbegehren bezog Wasser und Verkehr mit ein
Signalwirkung habe das Ganze, so erklärt Sprecher Marcon, da das Urteil sich für Entscheidungen durch Bürger ausspreche, die Grundsätzliches betreffen. In der ersten Fassung der Unterschriftensammlung hatte die Initiative nicht nur die Energiesparte, sondern auch die Themenkomplexe Verkehr und Wasser miteinbezogen.

Im konkreten Fall hatte der Stadtrat allerdings schon zuvor bekundet, dass auch im Fall einer Energiefusion das Wasser der Stadtwerke unangetastet bleiben soll. Daher argumentierten die Fusionsbefürworter damals, dass mit dem sensiblen Thema Wasser die Bürger in die Irre geführt würden.

Die Initiatoren starteten ein zweites, rechtlich unangreifbares Bürgerbegehren mit abgewandelter Fragestellung, die sich nur auf den Energiebereich bezog. Über dieses wurde letztlich im Bürgerentscheid abgestimmt. Die Stadt zog den Kürzeren.

Welche Konsequenzen hat das Urteil?
Mit der Klage habe man grundsätzlich geklärt haben wollen, ob eine Fragestellung auch vorbeugend gestellt werden könne, erklärt Marcon. Das Gericht habe „Bürgerrechte eindeutig gestärkt”.

Welche Konsequenzen das nun konkret für Augsburg hat? „Eigentlich heißt das”, sagt Marcon und macht eine Denkpause, „dass jetzt ein Bürgerbegehren durchzuführen wäre”. Spricht's und beschwichtigt dann aber doch umgehend. Die Bürgerinitiative wolle erstmal abwägen.

Vom Stadtrat erwarte man jedoch ein generelles Statement, in dem sich dieser deutlich gegen eine Privatisierung der Stadtwerke ausspreche. In den kommenden Tagen will Marcon auf die Stadt Augsburg zugehen und über die Konsequenzen aus dem Urteil sprechen. Am Mittwochvormittag will die Bürgerinitiative in einer Pressekonferenz weitere Details erläutern. (jaf)