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Aichacher Zeitung LogoIsraelische Staatsflagge beschädigt: Staatsanwaltschaft Augsburg erhebt Anklage gegen zwei 18-Jährige | Aichacher Zeitung

Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung

Israelische Staatsflagge beschädigt: Staatsanwaltschaft Augsburg erhebt Anklage gegen zwei 18-Jährige

Die Israel-Flagge auf dem Rathausplatz wurde bereits zweimal Ziel von Angriffen. Im ersten Fall wurde nun Anklage gegen die Tatverdächtigen erhoben. (Foto: Ruth Plössel / Stadt Augsburg)
Die Israel-Flagge auf dem Rathausplatz wurde bereits zweimal Ziel von Angriffen. Im ersten Fall wurde nun Anklage gegen die Tatverdächtigen erhoben. (Foto: Ruth Plössel / Stadt Augsburg)
Die Israel-Flagge auf dem Rathausplatz wurde bereits zweimal Ziel von Angriffen. Im ersten Fall wurde nun Anklage gegen die Tatverdächtigen erhoben. (Foto: Ruth Plössel / Stadt Augsburg)
Die Israel-Flagge auf dem Rathausplatz wurde bereits zweimal Ziel von Angriffen. Im ersten Fall wurde nun Anklage gegen die Tatverdächtigen erhoben. (Foto: Ruth Plössel / Stadt Augsburg)
Die Israel-Flagge auf dem Rathausplatz wurde bereits zweimal Ziel von Angriffen. Im ersten Fall wurde nun Anklage gegen die Tatverdächtigen erhoben. (Foto: Ruth Plössel / Stadt Augsburg)

Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat gegen zwei 18-jährige Angeschuldigte Anklage zum Amtsgericht erhoben. Die beiden sollen hinter der Beschädigung der israelischen Fahne am 13. Oktober stecken.

Einem der beiden Angeschuldigten wird vorgeworfen, an jenem Tag, gegen 19.15 Uhr, auf dem zur Tatzeit stark frequentierten Rathausplatz in Augsburg auf den Fahnenmast geklettert zu sein, an dem die Stadt Augsburg die israelische Staatsflagge gehisst hatte. Auf dem Fahnenmast hätte er dann die Flagge vom Mast gerissen und anschließend versucht, die Fahne anzuzünden. Dies misslang jedoch aufgrund des Eingreifens einer Passantin. In der Fahne entstanden gleichwohl Brandlöcher. Dem zweiten Angeschuldigten wird vorgeworfen, die Tat gefilmt zu haben, um eine spätere Verbreitung in den sozialen Netzwerken sicherzustellen. Tatsächlich verbreitete sich der Mitschnitt schnell im Internet. Ferner habe der junge Mann seinen Mitstreiter während der Tatausführung angefeuert und motiviert, so der Vorwurf.

„In rechtlicher Hinsicht handelt es sich um eine Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten sowie Sachbeschädigung, hinsichtlich des zweiten Angeschuldigten Beihilfe hierzu”, erklärt die Staatsanwaltschaft. Der gesetzliche Strafrahmen des Strafgesetzbuchs sehe für diese Tat eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu zwei Jahren vor. Für den Gehilfen sei der gesetzliche Strafrahmen zu mildern. Da die Angeschuldigten zur Tatzeit Heranwachsende im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes waren, wäre im Falle einer Verurteilung weiterhin zu prüfen, ob statt der Rechtsfolgen des Strafgesetzbuches Ahndungen nach dem Jugendgerichtsgesetz auszusprechen wären, so die Staatsanwaltschaft weiter. Nach dem Jugendgerichtsgesetz wäre, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, auch die Verhängung einer Jugendstrafe möglich.

Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens muss nun das Amtsgericht Augsburg noch entscheiden. Für die beiden Angeschuldigten gilt bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung. (pm)

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