Die Stadt Aichach weist darauf hin, dass die Eigentümer von Grundstücken innerhalb geschlossener Ortschaften für geräumte Gehwege sorgen müssen. An Werktagen muss der Weg von 7 bis 20 Uhr, an Sonntagen und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr soweit wie möglich von Schnee oder Eis befreit sein.