Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 22.02.2024 12:39

Durch Zufall überführt: Postbote hat mehr als 1000 Briefe in der Wohnung

Bei einer Fahrzeugkontrolle ist eine Polizeistreife einem Briefzusteller auf die Spur gekommen, der Briefe nicht zugestellt hat, sondern in seiner Wohnung gehortet.  (Symbolfoto: Maximilian Tauch)
Bei einer Fahrzeugkontrolle ist eine Polizeistreife einem Briefzusteller auf die Spur gekommen, der Briefe nicht zugestellt hat, sondern in seiner Wohnung gehortet. (Symbolfoto: Maximilian Tauch)
Bei einer Fahrzeugkontrolle ist eine Polizeistreife einem Briefzusteller auf die Spur gekommen, der Briefe nicht zugestellt hat, sondern in seiner Wohnung gehortet. (Symbolfoto: Maximilian Tauch)
Bei einer Fahrzeugkontrolle ist eine Polizeistreife einem Briefzusteller auf die Spur gekommen, der Briefe nicht zugestellt hat, sondern in seiner Wohnung gehortet. (Symbolfoto: Maximilian Tauch)
Bei einer Fahrzeugkontrolle ist eine Polizeistreife einem Briefzusteller auf die Spur gekommen, der Briefe nicht zugestellt hat, sondern in seiner Wohnung gehortet. (Symbolfoto: Maximilian Tauch)

Eine Streife der Polizeiinspektion Schwabmünchen ist in Untermeitingen am Mittwoch einem Briefzusteller auf die Schliche gekommen, der Post in seiner Wohnung hortete, statt sie den Empfängern in die Briefkästen einzuwerfen.

Gegen 23 Uhr kontrollierten die Beamten ein mit laufendem Motor am Straßenrand stehendes Auto. Darin befand sich ein 21-jähriger Mann, der offen neben sich diverse Utensilien für den Konsum von Marihuana liegen hatte. Ein Drogentest verlief positiv, so dass die Beamten eine mögliche Fahrt mit dem Auto unterbanden. Als die Polizisten in der Wohnung des Mannes nachschauten, fanden sie nicht nur Kleinstmengen Marihuana, sondern eine Vielzahl an Briefen und Postwurfsendungen.

Wie sich herausstellte, ist der 21-Jährige als Postzusteller beschäftigt und hat die Sendungen offensichtlich nicht zugestellt. Ein kleiner Teil der mehr als 1000 Briefe war zudem geöffnet worden, so dass nun ermittelt werden muss, ob sich darin Wertgegenstände oder Bargeld befunden haben.

Die Polizeiinspektion Schwabmünchen hat die Ermittlungen wegen des Vergehens nach dem Betäubungsmittelgesetz sowie der Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses und der Verletzung des Briefgeheimnisses aufgenommen. (pm)

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