Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung

Böllerverbot in der Augsburger Innenstadt zu Silvester

Zu Silvester sind in der Augsburger Innenstadt Böller und Glasbehältnisse verboten.  (Foto: Stadt Augsburg)
Zu Silvester sind in der Augsburger Innenstadt Böller und Glasbehältnisse verboten. (Foto: Stadt Augsburg)
Zu Silvester sind in der Augsburger Innenstadt Böller und Glasbehältnisse verboten. (Foto: Stadt Augsburg)
Zu Silvester sind in der Augsburger Innenstadt Böller und Glasbehältnisse verboten. (Foto: Stadt Augsburg)
Zu Silvester sind in der Augsburger Innenstadt Böller und Glasbehältnisse verboten. (Foto: Stadt Augsburg)

Die Stadt Augsburg hat für den Jahreswechsel wieder ein Böllerverbot in der Innenstadt erlassen. Demnach ist es in der Silvesternacht verboten, „leicht brennbare Gegenstände, Feuerwerkskörper, pyrotechnische Gegenstände, Leuchtkugeln, gefährliche Werkzeuge, Waffen und Wurfgegenstände mitzuführen, steigen zu lassen, abzubrennen zu schießen oder in irgendeiner Weise feilzubieten”, heißt es in einer städtischen Mitteilung. Darüber hinaus ist auch das Mitführen von Glasbehältnissen und Dosen an Silvester in der Innenstadt untersagt.

Das Pyrotechnik-Verbot gilt auf den folgenden Straßen und Plätzen und in dem Bereich der von ihnen umschlossen ist, einschließlich der Straßen selbst. Dazu zählen Königsplatz, Fuggerstraße, Grottenau, Karlstraße, Leonhardsberg, Pilgerhaus, Mittlerer Graben, Oberer Graben, Forsterstraße, Remboldstraße, Rote-Torwall-Straße, Eserwallstraße, Theodor-Heuss-Platz und Konrad-Adenauer-Allee. Rechtlich stützt sich die Stadt bei den Einschränkungen auf die 2017 erlassene „Verordnung der Stadt Augsburg über Menschenansammlungen in der Maximilianstraße und angrenzende Straßen und Plätze“.

Bezüglich der städtischen Maßnahme hofft Ordnungsreferent Frank Pintsch auf Einsicht und Verständnis. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und Pyrotechnik, so Pintsch weiter, könne zur Sicherheit und zum Schutz von Menschen und Einrichtungen nicht überall in der Innenstadt und im gesamten Stadtgebiet stattfinden.

Neben dem Pyrotechnikverbot in der Innenstadt ist das Abbrennen von Böllern darüber hinaus generell in der Nähe von Schutzobjekten im gesamten Stadtgebiet gemäß der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz untersagt. Zu diesen Schutzobjekten zählen zum Beispiel Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altersheime sowie besonders brandempfindliche Gebäude oder Anlagen. Wo sich diese Schutzobjekte in Augsburg befinden, hat die Stadt auf geoportal.augsburg.de unter der Rubrik Pyrotechnikverbot ausgewiesen. Weitere Informationen zu den Vorschriften sind unter augsburg.de/feuerwerk zu finden. (pm)

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