Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung

Augsburger Raser nach Gesetzesreform härter bestraft

Zwei junge Männer haben sich am Mittwoch wegen des Vorwurfs, illegale Straßenrennen veranstaltet zu haben, vor dem Amtsgericht Augsburg verantworten müssen. Ihnen wurde vorgeworfen, zusammen mit einem dritten Angeklagten, im vergangenen Oktober mehrere Straßenrennen auf der B 17 gefahren zu haben. Der Dritte im Bunde hatte sich allerdings bereits im Vorfeld der Hauptverhandlung schuldig bekannt. Deswegen standen am Mittwoch nur die beiden 24- und 26-jährigen Augsburger vor Gericht.

Das Kuriose an diesem Fall ist, dass am 13. Oktober vergangenen Jahres der neue Paragraf 315d des Strafgesetzbuches in Kraft trat. Nur einen Tag später, am 14. Oktober, sollen die Straßenrennen stattgefunden haben. Vor der Gesetzesreform handelte es sich hierbei lediglich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe von höchstens 400 Euro und dem Entzug der Fahrerlaubnis von einem Monat geahndet wurde. Seit Inkrafttreten des Gesetzes sind Verabredungen zu illegalen Straßenrennen eine Straftat. Auch wenn niemand zu Schaden kommt, drohen Teilnehmern bis zu zwei Jahre Haft. Kommt es zu Sachschäden, Verletzten oder gar Toten drohen bis zu zehn Jahre Haft und lebenslanges Fahrverbot. Anlass für die Gesetzesreform waren einige Fälle von Autorennen in Großstädten, bei denen Menschen verletzt oder getötet wurden und in diversen Gerichten höchst unterschiedliche Urteile gefällt wurden.

In dem Fall, der nun in Augsburg verhandelt wurde, warf die Staatsanwaltschaft den jungen Männern vor, im Oktober zu dritt auf der B 17 von Augsburg in Richtung Landsberg mehrere illegale Autorennen veranstaltet zu haben. Die beiden saßen in grauem Hemd und Kurzhaarschnitt beziehungsweise im schwarzen Anzug und nach hinten gegelten Haaren auf der Anklagebank. Sie zeigten keine Reue. Schließlich seien Sie ja auch nicht so schnell gefahren, dass man dies als Rennen bezeichnen könne. Im schnellsten Fall betrug die Maximalgeschwindigkeit 99 Stundenkilometer bei Tempolimit 60. Einer aus dem Trio habe mit seinem Fahrzeug immer dafür gesorgt, dass der nachfolgende Verkehr abgebremst wird und nur mit 40 oder 50 Stundenkilometern fahren konnte.
Eine Polizeistreife in zivil, die auf die getunten 550 PS Boliden aufmerksam wurde, nahm unauffällig die Verfolgung auf. Als die Beamten einen Motor im Tunnel unter der Bürgermeister-Ackermann-Straße aufheulen hörten, starteten sie Videoaufnahmen. Dieses Bildmaterial wurde am Mittwoch ausgiebig in Augenschein genommen. Die beiden Verteidiger debattierten mit der Staatsanwaltschaft, wann genau ein Rennen denn ein Rennen sei. Denn besonders schnell seien die Angeklagten ja nicht unterwegs gewesen.

Nach gut zwei Stunden Verhandlung zog sich das Gericht auf Wunsch der Verteidiger zu einem Gespräch zurück. Ihren ursprünglichen Einspruch gegen die Strafbefehle beschränkte die Verteidigung anschließend lediglich auf die Höhe und Anzahl der Tagessätze. Die Angeklagten gaben zu, ein „Kräftemessen auf öffentlichen Straßen” durchgeführt zu haben. Durch dieses Geständnis konnte auf sieben weitere Zeugenaussagen verzichtet werden.
Auch wenn es nur kurze Strecken von 100 bis 200 Metern waren und die Tempolimits nicht dramatisch überschritten wurden, sah die Staatsanwaltschaft die Teilnahme an einem Autorennen als strafbar an. Obwohl die beiden Angeklagten bei ihren Eltern wohnen und nicht viel Geld zur Verfügung haben, könnten sie sich den Luxus leisten, aufgemotzte Autos zu fahren. Darum forderte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 4500 Euro. Die Verteidigung verwies auf den dritten Angeklagten, der sich im Vorfeld der Verhandlung schuldig erklärt hatte. Dieser habe im Gegensatz zu den zwei heute Angeklagten bereits sieben Eintragungen im Strafregister. Darum müsse man ihnen eine mildere Strafe gewähren.
Richterin Susanne Scheiwiller verurteilte die beiden Männer zu einer Geldstrafe von 1500 und 2000 Euro. Das sieben Monate lange Fahrverbot gilt bereits seit Januar. Es endet somit also schon in einem Monat.


Von Patrick Bruckner
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