Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 23.05.2023 18:35

Wer vorglüht, muss draußen bleiben

Zünftig geht es beim Kühbacher Brauereifest zu. Zur Gaudi gehört natürlich auch Bier. Doch wer vorher schon zu viel getrunken hat, muss künftig draußen bleiben. (Foto: Carina Lautenbacher)
Zünftig geht es beim Kühbacher Brauereifest zu. Zur Gaudi gehört natürlich auch Bier. Doch wer vorher schon zu viel getrunken hat, muss künftig draußen bleiben. (Foto: Carina Lautenbacher)
Zünftig geht es beim Kühbacher Brauereifest zu. Zur Gaudi gehört natürlich auch Bier. Doch wer vorher schon zu viel getrunken hat, muss künftig draußen bleiben. (Foto: Carina Lautenbacher)
Zünftig geht es beim Kühbacher Brauereifest zu. Zur Gaudi gehört natürlich auch Bier. Doch wer vorher schon zu viel getrunken hat, muss künftig draußen bleiben. (Foto: Carina Lautenbacher)
Zünftig geht es beim Kühbacher Brauereifest zu. Zur Gaudi gehört natürlich auch Bier. Doch wer vorher schon zu viel getrunken hat, muss künftig draußen bleiben. (Foto: Carina Lautenbacher)

Am Tag nach dem Kühbacher Brauereifest hat Veranstalter Umberto von Beck-Peccoz eine grundsätzliche Entscheidung für die kommenden Jahre getroffen: Wer schon stark angetrunken ankommt, erhält keinen Zutritt zum Festgelände. Die Regelung zielt besonders auf den Donnerstag, Christi Himmelfahrt. Es sei in diesem Jahr besonders auffällig gewesen, dass ein kleiner Teil der Besucher schon stark alkoholisiert angereist sei, erklärt er im Gespräch mit unserer Zeitung und spricht von „hartem Vorglühen”. „Wer torkelt oder aggressiv ist, kann umgehend wieder nach Hause”, macht der Baron klar. „Für solche Gäste hat das Brauereifest keinen Platz.”

Wie die Kontrollen aussehen könnten, ist noch nicht ganz klar. Umberto von Beck-Peccoz ist sich aber sicher, dass der Security-Dienst mit seiner großen Erfahrung das durchaus erkennen und durchsetzen kann. Dann habe man vielleicht Ärger am Einlass, aber nicht auf dem Festgelände, im Zelt oder an der Bar.

Unterdessen ging bei der Schrobenhausener Polizei eine Anzeige wegen Körperverletzung ein. Erstattet wurde sie von einem Paar aus Freinhausen (Landkreis Neuburg-Schrobenhausen). Das Paar berichtet, dass es am Samstag gegen 21.30 Uhr ohne sein Zutun in eine Konfrontation mit einem stark alkoholisierten Besucher geraten war. Sofort sei ein Mitarbeiter der Security nicht auf diesen, sondern auf ihren Mann losgegangen, erzählte die Frau unserer Zeitung. Dann habe man ihn nach draußen gezerrt und dort mit soviel Wucht auf den Boden geworfen, dass er sich das Kinn aufschlug. Anschließend hätte ein Security-Mitarbeiter sein Knie gegen den Rücken des Mannes gedrückt und seine Arme dabei so nach hinten gerissen, dass ihm auf einer Seite das Schulterband gerissen sei.

Als sie versucht habe, ihrem Partner zu helfen, hätten die Männer sie weggeschleudert. Zunächst seien sie dann einfach nach Hause gegangen, erst am frühen Morgen hätten die starken Schmerzen des Mannes die Schwere der Verletzungen gezeigt. Er müsse noch in dieser Woche operiert werden, das Schulterband sei irreparabel beschädigt. Das Paar sagt, der Mann habe zu diesem Zeitpunkt erst eine Maß Bier getrunken.

Aus Sicht der Security klingt das ganz anders. Das Paar sei volltrunken gewesen, der Mann von seiner eigenen Partnerin attackiert worden und dadurch zu Boden gegangen. Eine Security-Mitarbeiterin wollte ihm aufhelfen, doch er griff diese an, berichtet Cüneyt Colak, Prokurist beim Security-Dienst, der die ganze Szene beobachtet hat. Dann sei er nach draußen gebracht worden und habe dabei heftige Gegenwehr geleistet. Auch die Frau habe seine Mitarbeiter angegriffen. Man habe ihn so lange am Boden fixiert, bis die direkt auf dem Festgelände stationierte Polizei gekommen sei. „Zu seiner Partnerin hat er im Beisein der Polizei noch gesagt: ,Warum hast Du mich geschlagen?'”, schildert Cüneyt Colak. Als die Frau am nächsten Tag bei ihm vorstellig wurde, habe er ihr zu einer Anzeige geraten. Auch Umberto von Beck-Peccoz ist der Auffassung, dass so unterschiedliche Darstellungen nur mit polizeilichen Ermittlungen oder bei einem Gerichtsverfahren geklärt werden können.


Carina Lautenbacher
Carina Lautenbacher

Chefredakteurin

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