Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung

Wer bekommt wie viel im AVV: Neuer Vertrag beschlossen

Ein „Einnahmenaufteilungsvertrag” regelt nun, wer wie viel aus den Einnahmen des AVV bekommt.
Ein „Einnahmenaufteilungsvertrag” regelt nun, wer wie viel aus den Einnahmen des AVV bekommt.
Ein „Einnahmenaufteilungsvertrag” regelt nun, wer wie viel aus den Einnahmen des AVV bekommt.
Ein „Einnahmenaufteilungsvertrag” regelt nun, wer wie viel aus den Einnahmen des AVV bekommt.
Ein „Einnahmenaufteilungsvertrag” regelt nun, wer wie viel aus den Einnahmen des AVV bekommt.

Ganze 64 Sitzungen hat es gedauert, bis sich die „Arbeitsgruppe Einnahmenaufteilung“ auf das Vertragswerk einigen konnte: auf die Vereinbarung mit dem klangvollen Namen „Einnahmenaufteilungsvertrag“. Ein „Meilenstein in der Geschichte des AVV“ sei diese, sagte Walter Michale, Jurist im Landratsamt, am Donnerstag im gemeinsamen Kreisausschuss der Landkreise.

Der neue Vertrag regelt, wie die Einnahmen im Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund verteilt werden. Denn wer beispielsweise am Bahnhof in Friedberg ein Ticket kauft und damit mit der BRB nach Augsburg fährt und dort mit der Straßenbahn weiter, der nutzt zwei unterschiedliche Verkehrsunternehmen.

Wer bekommt welchen Anteil vom Ticketpreis? Das definiert nun ein mathematisches Regelwerk, auf dessen Grundlage der Einnahmenanspruch anhand der durchfahrenen Tarifzonen und eigens ermittelten Erlössätzen errechnet wird. Jährliche Fahrgastzählungen und Befragungen alle fünf Jahre, seien die Basis der Berechnungen, erklärte AVV-Geschäftsführer Olaf von Hoerschelmann. Die 140 Fragen habe man vorab mit den Unternehmen besprochen, berichtete Michale, nachdem die Fahrgasterhebung 2010 immer wieder angezweifelt wurde.

Der Kreisausschuss stimmte dem Vertrag mit großer Mehrheit (zwei Gegenstimmen) zu.


Von Janina Funk

Redakteurin Augsburg-Redaktion

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