Das Arbeitsrecht besteht aus vielen verschiedenen Gesetzen und bildet eine detaillierte Rechtsgrundlage. Hierzu zählen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), Handelsgesetzbuch (HGB), Arbeitszeitgesetz (ArbZG), Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Bundesurlaubsgesetz (BurlG), Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG), Mindestlohngesetz (MiLoG), die Gewerbeordnung (GewO) und das Tarifvertragsgesetz (TVG). Entsprechend umfangreich sind die Regelungen, Rechte und Pflichten, die sowohl für den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber gelten.