Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 17.05.2023 16:14

Wann lohnt sich ein Firmenwagen?

Ein Firmenwagen kann sich auch für Angestellte finanziell rentieren. (Foto: https://cdn.pixabay.com/photo/2020/10/06/16/09/man-5632636_960_720.jpg)
Ein Firmenwagen kann sich auch für Angestellte finanziell rentieren. (Foto: https://cdn.pixabay.com/photo/2020/10/06/16/09/man-5632636_960_720.jpg)
Ein Firmenwagen kann sich auch für Angestellte finanziell rentieren. (Foto: https://cdn.pixabay.com/photo/2020/10/06/16/09/man-5632636_960_720.jpg)
Ein Firmenwagen kann sich auch für Angestellte finanziell rentieren. (Foto: https://cdn.pixabay.com/photo/2020/10/06/16/09/man-5632636_960_720.jpg)
Ein Firmenwagen kann sich auch für Angestellte finanziell rentieren. (Foto: https://cdn.pixabay.com/photo/2020/10/06/16/09/man-5632636_960_720.jpg)

Der Firmenwagen zählt in Deutschland in vielen Branchen zu den beliebtesten Nebenleistungen der Unternehmen. Besonders begehrt sind die Fahrzeuge, wenn der Chef auch die private Nutzung genehmigt. Ganz kostenfrei sind die meist neuwertigen oder auch neuen Fahrzeuge für den Angestellten aber bei Weitem nicht. Dies wird spätestens dann spürbar, wenn das Finanzamt den geldwerten Vorteil versteuern möchte. Ab wann lohnt sich aber ein Firmenwagen für Angestellte?

Für viele ist der Firmenwagen ein Privileg oder auch ein großer Bonus, der nicht jedem in der Firma zu Teil wird. Was Vorteile bringt, hat aber oft auch Nachteile. Darf das Fahrzeug teilweise auch privat genutzt werden, kommt das Finanzamt ins Spiel und möchte Einkommensteuer kassieren. Es handelt sich um den geldwerten Vorteil, der versteuert werden muss. Dabei gilt, dass der Anteil bei einer geringen privaten Nutzung niedriger ausfällt. Allein aber schon die Annahme, dass das Fahrzeug privat genutzt wird, kann das Finanzamt zum Anlass der Steuererhebung veranlassen. Die Besteuerung kann dadurch bis zu 1 Prozent des Listenpreises des Fahrzeugs betragen.

Ob sich das Angebot des Arbeitgebers für den Arbeitgeber rentiert, muss im Vorfeld berechnet werden. Besonders einfach und schnell ist die Berechnung der Kosten für die Pauschalbesteuerung bei einer privaten Dienstwagennutzung mit einem leicht bedienbaren Firmenwagenrechner. Die modernen Rechner sind auch für elektrisch getriebene Fahrzeuge geeignet.

Bei einer geringen privaten Nutzung ist das Fahrtenbuch ein Vorteil

Wird das Firmenfahrzeug gestellt, übernimmt der Arbeitgeber in der Regel die Bezahlung der Kfz-Steuer und der Benzinkosten. Für die private Nutzung muss der Arbeitnehmer zusätzlich Einkommensteuer für den geldwerten Vorteil entrichten. Als Grundlage der Berechnung gilt entweder die 1%-Regelung oder es muss ein Fahrtenbuch geführt werden.

Wird das Kraftfahrzeug ausschließlich oder zu großen Teilen privat genutzt, ist normalerweise immer die 1%-Regelung von Vorteil. Bei geringer Eigennutzung ist es besser, jede private Bewegung des Fahrzeugs mit einem Fahrtenbuch festzuhalten. Anders als früher, ist das Führen eines Fahrzeugbuchs heutzutage kein großer Aufwand mehr. Dank der modernen technischen Ausstattung vieler Fahrzeuge, wird das Fahrtenbuch einfach elektronisch geführt und jede Bewegung aufgezeichnet.

Absprachen über die Nutzung sollten schriftlich festgehalten werden

In welcher Form der Firmenwagen weitere Vorteile bringt, ist von den Absprachen des Arbeitgebers mit dem Arbeitnehmer abhängig. Die Nutzung des Firmenwagens durch den Ehepartner oder die Kinder muss zum Beispiel ausdrücklich genehmigt werden. Es ist auch möglich, dass die private Nutzung erlaubt wird, aber Urlaubsfahrten mit dem Firmenwagen ins Ausland nicht möglich sind. Auch im Bezug auf die KFZ-Versicherung ist das lockende Angebot mit dem Fahrzeug schon im Vorfeld zu überdenken. Kommt es zu einem Unfall, muss der Fahrzeugführer die im Versicherungsvertrag vereinbarte Selbstbeteiligung übernehmen. Die Absprachen zwischen den beiden Parteien sollten immer schriftlich fixiert werden. Dadurch sind nahezu alle Eventualitäten abgesichert.


Von Michael Meier
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