In der jüngsten Sitzung des Petersdorfer Gemeinderats wurde nicht nur der Haushalt beraten und beschlossen (wir berichteten), sondern es standen auch Bauangelegenheiten auf der Tagesordnung. Einmal ging es um einen Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Amselstraße. Das Wohnhaus soll mit einer Grundfläche von 9,50 mal elf Metern errichtet werden. Wandhöhen und Dachformen werden im Vorbescheid noch nicht dargelegt.
Das Grundstück soll mit einem Abstand von drei Metern zum bestehenden Wohnhaus geteilt werden. Da die Antragsteller das Grundstück erwerben möchten, soll zur Rechtssicherheit ein Vorbescheid beantragt werden. Da sich der Neubau grundsätzlich in die Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist, hat der Gemeinderat einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt, mit dem Hinweis, dass die Grenzgarage um einen Meter zurückversetzt werden solle.
Ein weiterer Bauantrag verursachte einige Diskussionen bei den Ratsmitgliedern. Problematisch war die gesamte Wandhöhe einschließlich Kniestock. Das Doppelhaus in der Aichacher Straße in Alsmoos soll zwei Vollgeschosse und einen Dachspitz mit einer Kniestockhöhe von 1,3 Metern erhalten. Die Wandhöhe beläuft sich damit auf 6,7 Meter, die Firsthöhe auf über 9,30 Meter.