Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 03.03.2023 17:23

Wahltag 12. März

Die Wahllokale   zur Bürgermeisterwahl in Hilgertshausen-Tandern und Petersdorf haben am Sonntag, 12. März, von 8 bis 18 Uhr geöffnet 	Foto: Verena Heißerer (Foto: Verena Heißerer)
Die Wahllokale zur Bürgermeisterwahl in Hilgertshausen-Tandern und Petersdorf haben am Sonntag, 12. März, von 8 bis 18 Uhr geöffnet Foto: Verena Heißerer (Foto: Verena Heißerer)
Die Wahllokale zur Bürgermeisterwahl in Hilgertshausen-Tandern und Petersdorf haben am Sonntag, 12. März, von 8 bis 18 Uhr geöffnet Foto: Verena Heißerer (Foto: Verena Heißerer)
Die Wahllokale zur Bürgermeisterwahl in Hilgertshausen-Tandern und Petersdorf haben am Sonntag, 12. März, von 8 bis 18 Uhr geöffnet Foto: Verena Heißerer (Foto: Verena Heißerer)
Die Wahllokale zur Bürgermeisterwahl in Hilgertshausen-Tandern und Petersdorf haben am Sonntag, 12. März, von 8 bis 18 Uhr geöffnet Foto: Verena Heißerer (Foto: Verena Heißerer)

Sowohl Markus Hertlein (Hilgertshausen-Tandern) als auch Dietrich Binder (Petersdorf) treten ohne Gegenkandidaten an. Dass die Wahl außer der Reihe erfolgt, genau nach der Hälfte der Legislaturperiode, liegt daran, dass beide Bürgermeister vor sechs Jahren - ebenfalls außertourlich - gewählt wurden. Die Amtsvorgänger waren vorzeitig zurückgetreten.

Seit 2017 ist der Bürgermeister in beiden Kommunen hauptamtlich tätig.

Da es jeweils nur einen Kandidaten gibt, ist auf dem Stimmzettel auch nur ein Name vermerkt. Weil eine Wahl aber immer auch eine Auswahl bedeutet, befindet sich darunter ein leeres Feld, auf dem die Bürger handschriftlich den Namen eines Wunschbürgermeisters vermerken können. Gewonnen hat am Ende, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen und gültigen Stimmen erhält. Eine bestimmte nötige Anzahl an Ja-Stimmen, ein sogenanntes Quorum wie bei einem Bürgerentscheid, gibt es bei der Bürgermeisterwahl nicht.

Ungültig ist eine Stimme dann, wenn der Wählerwille nicht klar erkennbar ist, der Stimmzettel beispielsweise leer bleibt. Ungültig ist die Stimme aber auch dann, wenn nur das Kästchen neben dem leeren Feld angekreuzt, aber kein Name vermerkt wurde. Laut Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz muss eine Wahl wiederholt werden, wenn die Mehrheit der abgegebenen Stimmen ungültig ist.

Übrigens: Damit die Bürgermeisterwahl künftig wieder zusammen mit der zum Gemeinderat stattfindet, müssten die Bürgermeister ihre Amtszeit freiwillig um drei Jahre verkürzen.


Von Verena Heisserer
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