Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 03.04.2019 12:00

Landratsamt schließt Tierheim Lechleite

Momentan   sind nur noch Hunde im Tierheim Lechleite in Derching untergebracht. Nach Auskunft des Rechtsbeistandes des Trägervereins handelt es sich um etwa ein Dutzend Tiere. Eine einmonatige Frist hat das Landratsamt eingeräumt, um den Bestand aufzulösen, neue Tiere dürfen nicht mehr aufgenommen werden. 	Foto: Tanja Marsal (Foto: Tanja Marsal)
Momentan sind nur noch Hunde im Tierheim Lechleite in Derching untergebracht. Nach Auskunft des Rechtsbeistandes des Trägervereins handelt es sich um etwa ein Dutzend Tiere. Eine einmonatige Frist hat das Landratsamt eingeräumt, um den Bestand aufzulösen, neue Tiere dürfen nicht mehr aufgenommen werden. Foto: Tanja Marsal (Foto: Tanja Marsal)
Momentan sind nur noch Hunde im Tierheim Lechleite in Derching untergebracht. Nach Auskunft des Rechtsbeistandes des Trägervereins handelt es sich um etwa ein Dutzend Tiere. Eine einmonatige Frist hat das Landratsamt eingeräumt, um den Bestand aufzulösen, neue Tiere dürfen nicht mehr aufgenommen werden. Foto: Tanja Marsal (Foto: Tanja Marsal)
Momentan sind nur noch Hunde im Tierheim Lechleite in Derching untergebracht. Nach Auskunft des Rechtsbeistandes des Trägervereins handelt es sich um etwa ein Dutzend Tiere. Eine einmonatige Frist hat das Landratsamt eingeräumt, um den Bestand aufzulösen, neue Tiere dürfen nicht mehr aufgenommen werden. Foto: Tanja Marsal (Foto: Tanja Marsal)
Momentan sind nur noch Hunde im Tierheim Lechleite in Derching untergebracht. Nach Auskunft des Rechtsbeistandes des Trägervereins handelt es sich um etwa ein Dutzend Tiere. Eine einmonatige Frist hat das Landratsamt eingeräumt, um den Bestand aufzulösen, neue Tiere dürfen nicht mehr aufgenommen werden. Foto: Tanja Marsal (Foto: Tanja Marsal)

Im Dezember war Gerlinde Bitzl, frühere Leiterin des Tierheims und nach wie vor Vorsitzende des Trägervereins, vor dem Aichacher Amtsgericht wegen Tierquälerei zu einer Geldstrafe von 4500 Euro verurteilt worden. Wie ausführlich berichtet, sah es Richter Walter Hell als erwiesen an, dass zwei Hunde in der Vergangenheit nicht richtig behandelt worden waren und deswegen unnötig Schmerzen erleiden mussten. Bitzl hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Die Verhandlung sollte eigentlich gestern Vormittag am Augsburger Landgericht über die Bühne gehen, wurde aber kurzfristig abgeblasen. Die 83-Jährige hatte das Urteil doch noch angenommen, im Gegenzug verzichtete die Staatsanwaltschaft auf weitere Ermittlungen. Vom „Deckel darauf machen” sprach gestern Bernhard Hannemann. Die Vorsitzende sei mental sehr angeschlagen, betonte der Vereinsanwalt und wollte damit deutlich machen, dass die Annahme des Urteils aus Sicht Bitzls nicht als Schuldeingeständnis zu werten sei. Klar ist freilich auch, dass die frühere Leiterin des Tierheims damit rechtskräftig wegen Tiermisshandlung verurteilt ist.

In einer Pressemitteilung schrieb das Landratsamt gestern von einer „tierschutzrechtlichen Unzuverlässigkeit” des Vereins. Diese Einschätzung hat nicht nur mit der Verurteilung Bitzls zu tun. Deren Nachfolgerin als Tierheimleiterin hat vielmehr Mitte März fristlos gekündigt. Eine neue Leitung sei durch den Verein nicht benannt worden. Die dauerhafte personelle Ausstattung zur Sicherstellung einer tierschutzrechtlichen Betreuung war allerdings eine der Bedingungen, die das Landratsamt im Dezember mit der damals erteilten Betriebserlaubnis verbunden hatte.


Von Robert Edler
north