Die Kostenunterdeckung ist ein Grund, warum eine neue Gebührenordnung notwendig wird, erklärte Bürgermeister Konrad Carl (CSU/FW). Zudem seien mehrere Regelungen und Formulierungen in der jetzigen Fassung nicht mehr zeitgemäß und müssten angepasst werden. Bisher gab es in Todtenweis keine Urnenerdgrabstätte. Das wurde auch nicht nachgefragt. Künftig soll diese Form der Beisetzung möglich sein. Als Standort hat bereits der vorherige Gemeinderat die Grünfläche östlich des Leichenhauses festgelegt.Ruth Alt von der Verwaltung schlug vor, die Größe der Grabstätten auf 80 mal 80 Zentimeter festzulegen. Darin können vier Urnen gleichzeitig bestattet werden”, erklärte sie. 80 mal 80 Zentimeter, das erschien Bernhard Riß (Zukunft für Todtenweis/ZfT) „ziemlich eng”. „100 auf 100 müssten schon möglich sein”, meinte er. Nach Ansicht von Franz Färber und Ulrich Siegmund (beide ZfT) müsse man „mit dem Rasenmäher gut durchkommen”. Dafür reichten 80 mal 80 Zentimeter aus. Schließlich setzte sich der Vorschlag der Verwaltung einstimmig durch. Riß sprach sich ferner für eine Einfassung aus, damit es ein „einheitliches Bild” ergebe. Bürgermeister Carl war dagegen der Meinung, dass gerade „die Unterschiedlichkeiten ein schönes Bild” lieferten. Man solle es dem Grabeigentümer überlassen, welche Gestaltung er für richtig halte. Dieser Ansicht waren die anderen Räte auch.Die maximale Höhe des Grabsteins wurde auf 80 Zentimeter festgelegt. „Sie soll die Länge der Grabstelle nicht überschreiten”, betonte Ruth Alt. Liegende Grabmale sind auch zugelassen. Elf Urnenerdgräber haben neben dem Leichenhaus Platz. Bei Bedarf ist eine Erweiterung möglich. Die Ruhefrist wurde auf zehn Jahre festgesetzt. Erdgrabstätten und Urnennischenplätze sollen nach Ablauf der Ruhefrist um weitere fünf oder zehn Jahre beziehungsweise um die volle Laufzeit von 30 Jahren für Gräber, in denen Sargbestattung möglich ist, verlängert werden können. Neu auf dem Todtenweiser Friedhof ist künftig auch eine anonyme Bestattung. Die Friedhofsunterhaltungsgebühr wird in Zukunft in die Grabgebühr mit einkalkuliert, und es sollen Gesamtkosten erhoben werden. Über konkrete Zahlen wurde dabei nicht gesprochen. Einstimmig wurde die Grundlage für den neuen Erlass vom Gemeinderat verabschiedet. Somit ist für die letzte Ruhestätte alles geregelt, sofern die sich in Todtenweis mit seinen knapp 1500 Einwohnern befindet.