Warum der Nachtragshaushalt nötig wurde, ist schnell erklärt. Es gibt zwei Ursachen, die die Gemeinde in finanzielle Schieflage brachten: zum einen archäologische Funde in der Gewerbegebietserweiterung und damit verbunden verzögerte Grundstücksverkäufe, also fehlende Einnahmen für die Gemeinde. Zum zweiten, laut Kämmerin Georgia von Kobyletzki, „sehr große Gewerbesteuer-Erstattungen”. Diese beiden Entwicklungen, die eine längerfristig, die andere eher kurzfristig, machten eine zusätzliche Kreditaufnahme notwendig (wir berichteten). Wäre nur einer der beiden Fälle eingetreten, erklärte von Kobyletzki, hätte die Gemeinde das noch stemmen können, „beides zusammen geht aus dem laufenden Haushalt nicht”. Die Gemeindeordnung schreibt vor, dass eine Kommune eine Nachtragshaushaltssatzung erlassen muss, wenn sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein Fehlbetrag entstehen wird und ein ausgeglichener Haushalt nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden kann. Das ist in Todtenweis der Fall. Die Kämmerin erklärte, man habe im ursprünglichen Haushalt schon einen Betrag von 300 000 Euro Gewerbesteuererstattungen angesetzt, jetzt würden aber 698 000 Euro fällig. Dazu komme, verursacht durch die sehr hohe Kreisumlage (die richtet sich nach der Steuerkraft der Gemeinde von vor zwei Jahren) und die im laufenden Haushalt bereits verminderten Gewerbesteuereinnahmen, eine Zuführung vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt in Höhe von ursprünglich 525 980 Euro. Diese Zuführung erhöht sich nun laut den Ausführungen der Kämmerin um weitere 300 000 Euro auf 825 980 Euro. Die Zuführung geht in der Regel andersherum, also vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt, denn ein Vermögensverzehr soll im kommunalen Haushalt möglichst vermieden werden. Da die Mehrausgaben und Mindereinnahmen nicht ausgeglichen werden können (sprich: Einnahmen gleich Ausgaben), muss Todtenweis auch in die Rücklagen - den „Sparstrumpf” der Gemeinde - greifen: Die Rücklagenentnahme wird um 30 000 Euro erhöht auf 213 000 Euro. Damit sei das finanzielle Polster der Gemeinde nahezu bis auf den gesetzlichen Mindestbetrag geschrumpft. Wie die Kämmerin ausführte, ist „eine höhere Entnahme zur Sicherung der Mindestrücklage und der Kassenliquidität ebenso wie zur Vermeidung von Kassenkrediten nicht ratsam”. Ohne die neuerliche Kreditaufnahme von 390 000 Euro wäre der Fehlbetrag nicht auszugleichen, bekräftige sie. Nach ihrer Berechnung wird Todtenweis Ende 2019 mit 2,1 Millionen Euro in der Kreide stehen. Das ergebe eine Pro-Kopf-Verschuldung von 1521 Euro. Zum Vergleich: In ähnlich großen Gemeinden wie Todtenweis (1387 Einwohner, Stichtag: 30. Juni 2019) verhält es sich mit den Schulden wie folgt: Baar mit 1184 Einwohnern hatte im März diesen Jahres eine Pro-Kopf-Verschuldung von 195 Euro; der Landkreisschnitt lag zu diesem Zeitpunkt bei 518 Euro. Adelzhausen mit seinen 1747 Einwohnern bleibt heuer schuldenfrei, laut Haushaltsplanung rechnet die Gemeinde aber 2020 mit einer Kreditaufnahme von 1,5 Millionen Euro; damit verwandle sich das Pro-Kopf-Vermögen von 1667 Euro zu einer Pro-Kopf-Verschuldung von 910 Euro (Stand: Mai 2019). Vergleich mit Nachbarn