Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 01.03.2023 18:12

Tödlicher Unfall bei Allenberg geht in die nächste Instanz

Der Vertreter der Nebenklage, der die Eltern der Getöteten vertritt, hat Berufung eingelegt. Diese Verhandlung, wurde nun auf den 13. Juli um 14.30 Uhr am Augsburger Landgericht terminiert.

Der 29-jährige Fahrer hatte vor Gericht die Unfallflucht gestanden und sich für seine „Panikreaktion” entschuldigt. Er und sein Bruder hatten die tote Frau in jener Nacht gegen 1 Uhr liegen gelassen und waren weitergefahren, nachdem sie zunächst nach ihr geschaut hatten.

Vier Tage später stellten sich die beiden Afghanen, die seit 2015 in Deutschland leben, bei der Polizei im württembergischen Landkreis Heilbronn. Zuvor hatten sie versucht, Deutschland zu verlassen, waren aber im Zug auf der Strecke von Österreich nach Ungarn von Grenzkontrolleuren aufgehalten und wieder zurückgeschickt worden.

An ihrem Wohnort in Württemberg stellten sie sich dann der Polizei, nachdem sie ihrer Familie von dem Unfall erzählt hatten. Die Polizei stand zu diesem Zeitpunkt ohnehin kurz vor einem Zugriff und einer Festnahme. Sie war den beiden nach umfangreichen Ermittlungen am Unfallort, Zeugenaussagen und Handyortung auf der Spur.

Auch wenn der Unfall laut Gutachten nicht vermeidbar und der 29-Jährige nicht zu schnell unterwegs war, hätten sich der Fahrer und sein Bruder nicht vom Unfallort entfernen dürfen, findet der Garchinger Rechtsanwalt Dr. Manfred Plautz. Er vertritt die Interessen der Eltern der jungen Frau als Nebenkläger. Das Verfahren gegen den Bruder ist im Zuge der Hauptverhandlung eingestellt worden, nachdem der Vorwurf der fahrlässigen Tötung aufgrund des Gutachtens ausgeräumt war.

Das Opfer war laut Obduktionsbericht sofort tot. Doch das hätte das Brüderpaar nicht wissen können, argumentiert Plautz. Zur Last legte der Rechtsanwalt den beiden beim Gerichtstermin im Oktober außerdem, dass sie zwei junge Frauen, die nach dem Unfall ihre Hilfe angeboten hatten, wegschickten.

Gestern ordnete Plautz die anberaumte Berufungsverhandlung im Juli im Gespräch mit unserer Redaktion ein. Für ihn ist die Tatsache, dass nur ein Zeuge geladen ist, aber keine Sachverständigen, ein Hinweis darauf, dass die Berufung nicht mit einer neuen Beweisaufnahme - wie eigentlich üblich - geführt wird. In einem Fall wie diesem seien seiner Ansicht nach mindestens fünf bis sechs Zeugen sowie ein Sachverständiger anzuhören.

Weiter sagt Plautz, die Angehörigen könnten das Urteil nicht nachvollziehen. Gemäß dem Gutachten war der Fahrer mit etwa achtzig Stundenkilometern und Fernlicht unterwegs. Am Unfallort habe es keine Bremsspuren gegeben. Das bedeutet, dass das Auto - ein 1er BMW - ungebremst auf die Frau gefahren ist. Sie schleuderte mehrere Meter weit und landete auf dem parallel, aber etwas versetzt zur Straße verlaufenden Geh- und Radweg, wo Passanten sie leblos aufgefunden haben. Plautz findet, die Fußgängerin müsse an dieser Stelle erkennbar gewesen sein. Darum sei es ihm nicht verständlich, warum eine fahrlässige Tötung nicht weiter Gegenstand des Verfahrens ist. Seiner Erfahrung nach steckt hinter einer Unfallflucht meist Drogen- oder Alkoholkonsum, was für Plautz auch eine Erklärung wäre, warum keine Bremsspuren feststellbar waren.

Michael Rauh, am Augsburger Landgericht stellvertretender Pressesprecher in Strafsachen, bestätigt, dass nur ein Zeuge geladen ist. Genauere Angaben zu den Gründen konnte er gestern nicht machen, da die Akte nicht vorlag. Grundsätzlich sei es aber so, dass Berufungsverhandlungen nur auf bestimmte Teile des Verfahrens beschränkt werden können. „Oft geht es um die Frage: Bewährung ja oder nein”, nennt Rauh als Beispiel. In diesem Fall könnte es sein, dass ein Teilaspekt neu beleuchtet wird und der Prozess nur in begrenztem Umfang wieder aufgerollt wird.

Grundsätzlich haben sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung sowie die Nebenklagevertreter die Möglichkeit, Beweisanträge zu stellen - auch im Vorfeld. Die letzte Entscheidung bleibt beim Gericht. Rechtsanwalt Dr. Plautz: „Für die Angehörigen ist das Urteil nicht nachvollziehbar”

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