Wie wird ein Bewerber nominiert, und wie wird ein Kandidat von den wahlberechtigten Bürgern gewählt? Die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Aichach-Friedberg hat jetzt den Wahltermin - erwartungsgemäß - auf den 10. April festgesetzt. Die Gemeinde Schiltberg hatte die Behörde entsprechend der Ratsentscheidung in der vergangenen Woche gebeten, diesen Termin anzuberaumen. Die Verwaltungsgemeinschaft (VG) Kühbach wird die Wahl organisieren und durchführen. Die Gemeinde Schiltberg ist Mitglied der VG. Gemeindewahlleiter Stefan Mayer, der Geschäftsleiter der VG Kühbach, hat zwischenzeitlich die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen durch Parteien oder Wählergruppen sowie die Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten für die Wahl des Ersten Bürgermeisters in den Aushängekästen der Gemeinde Schiltberg veranlasst.Um sich zur Wahl stellen zu können, müssen Kandidaten von einer Partei oder einer Wählergruppe in einer Aufstellungsversammlung in geheimer Wahl nominiert werden. Die ordnungsgemäßen Wahlvorschläge sind bis Donnerstag, 17. Februar, 18 Uhr, dem Wahlleiter zuzusenden oder während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus Kühbach zu übergeben. Wenn bis dahin kein oder nur ein Wahlvorschlag eingereicht wurde, können gemäß dem Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz weitere Wahlvorschläge bis 18 Uhr des 45. Tags vor der Wahl - also mit einer Verlängerungsfrist von einer Woche - nachgereicht werden. Dies erklärte auf Nachfrage der Sachgebietsleiter für Kommunale Angelegenheiten im Landratsamt, Sebastian Ziegler. Falls Wahlvorschläge zusätzlich Unterstützungslisten benötigen, können sich die Wahlberechtigten bis spätestens Montag, 28. Februar, 12 Uhr, in den Rathäusern in Kühbach oder in Schiltberg in eine Liste eintragen.Liegen ein oder mehrere Wahlvorschläge vor, dann wird der neue Schiltberger Bürgermeister am 10. April wie folgt gewählt: Sofern nur ein Kandidat auf dem Stimmzettel steht, können die Wähler diesen durch ein entsprechendes Kreuz bestätigen oder aber alternativ den Namen einer anderen wählbaren Person handschriftlich in das zweite Kästchen schreiben. Sollte nun allerdings für die Wahl am 10. April wider Erwarten offiziell kein Kandidat zur Verfügung stehen, wird trotzdem gewählt.Neben der Briefwahl können die Wahlberechtigten ihre Stimme am Sonntag, 10. April, trotz Corona, in den Wahllokalen in Rapperzell, Ruppertszell und Schiltberg abgeben.