Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 17.11.2018 12:00

Lob für den Nachbarn

„Viel zu flach”  war der Tenor des Schiltberger Gemeinderats zur hergestellten Mulde als Maßnahme für den Hochwasserschutz in Allenberg. 	Foto: Xaver Ostermayr (Foto: Xaver Ostermayr)
„Viel zu flach” war der Tenor des Schiltberger Gemeinderats zur hergestellten Mulde als Maßnahme für den Hochwasserschutz in Allenberg. Foto: Xaver Ostermayr (Foto: Xaver Ostermayr)
„Viel zu flach” war der Tenor des Schiltberger Gemeinderats zur hergestellten Mulde als Maßnahme für den Hochwasserschutz in Allenberg. Foto: Xaver Ostermayr (Foto: Xaver Ostermayr)
„Viel zu flach” war der Tenor des Schiltberger Gemeinderats zur hergestellten Mulde als Maßnahme für den Hochwasserschutz in Allenberg. Foto: Xaver Ostermayr (Foto: Xaver Ostermayr)
„Viel zu flach” war der Tenor des Schiltberger Gemeinderats zur hergestellten Mulde als Maßnahme für den Hochwasserschutz in Allenberg. Foto: Xaver Ostermayr (Foto: Xaver Ostermayr)

Der Aichacher Stadtrat beschloss Anfang Oktober des Jahres die Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt, die im Zuge der Aufhebung der Windkraft-Konzentrationszonen notwendig geworden ist (wir berichteten). Bekanntlich hat sich der Stadtrat im Frühjahr zur Aufhebung von drei Konzentrationsflächen entschlossen, nachdem von Bürgern deutliche Kritik an den Plänen der Firma UKA aus Meißen geäußert worden war und sich der Verein „Schutz unserer Wittelsbacher Heimat” gegründet hatte.

Als Nachbarkommune war nunmehr erneut die Gemeinde Schiltberg im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingebunden. Hierbei wird - wie gesetzlich geregelt - der Kommune Gelegenheit gegeben, eine Stellungnahme abzugeben. Das Unternehmen aus Meißen wollte Anlagenhöhen von 200 Metern und mehr im östlichen Stadtgebiet zwischen Untermauerbach und Oberwittelsbach (westlich von Allenberg, nahe Kreisverkehr) errichten.

Zur Erinnerung: Das Schiltberger Gremium hatte im Januar 2015 einer Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Aichach vom Mai 2013 zur Schaffung von Konzentrationsflächen widersprochen. Der Schiltberger Beschlussentwurf lautete nunmehr, dass keine Einwände gegen den Stadtratsentscheid zur Änderung des Bauleitplans erhoben werden. „Das ist mir zu wenig”, meinte Michael Schmidberger. Die Stadt Aichach sei mit der Abgabe einer Stellungnahme zu unterstützen. Somit wurde in die Entscheidung mit aufgenommen, dass sich die Gemeinde Schiltberg bei der Stadt Aichach für die Vorgehensweise bedankt. Die Weilachtaler begrüßten bereits im Frühjahr die Entscheidung zur Aufhebung der Konzentrationsflächen.

Bürgermeister Josef Schreier unterrichtete den Rat, dass die Verwaltung in Kühbach zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden bereits seit August 1996 auf die vom Gemeinderat verabschiedeten Vollzugshinweise zurückgreifen muss. Handlungsbedarf war also nötig, denn die Vollzugshinweise entsprechen nicht mehr in allen Punkten den gesetzlichen Grundlagen. „Dann sind wir gewappnet”, sagte das Gemeindeoberhaupt. Der Rat verabschiedete somit eine rechtssicher ausgearbeitete Satzung.

Erneut beschäftigte sich das Kommunalparlament ausgiebig mit der Änderung von Bebauungsplänen und erließ entsprechende Satzungen. Zum einen standen zwei Pläne von „Schiltberg-Süd” und der Plan „Höfarten, An der Weilach” auf dem Ratstisch. Landschaftsarchitekt Hans Brugger erläuterte dem Rat die Ergebnisse der öffentlichen Auslegungen. Der Bebauungsplan als Bestandteil der Satzung sieht weiterhin vor, dass im Baugebiet Schiltberg-Süd weiterhin auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen Nebenanlagen (wie Garagen) zugelassen werden.

Dasselbe gilt für bauliche Anlagen (wie Geräteschuppen), soweit sie nach Landesrecht in den Abstandsflächen zulässig sind oder zugelassen werden können. Die Untere Naturschutzbehörde wollte sich mit der im Bebauungsplan Schiltberg-Süd II eingeplanten Breite der Eingrünung im Westen von drei Metern nicht zufrieden geben. „Das Fass machen wir nicht auf”, meinte der Planer unmissverständlich. Ergo wurden die Regelungen zur Grünordnung und somit auch zur Eingrünung am westlichen Siedlungsrand unverändert übernommen und haben weiterhin Bestand.

Alle am Ratstisch waren sich einig, dass die Beibehaltung der seit 1987 geltenden grünordnerischen Festsetzungen keine Auswirkung auf Natur und Landschaft zur Folge haben. Eine Änderung hätte zum einen den Eingriff in das Privateigentum zur Folge und zum anderen stünden dieser Vorgehensweise Eigentumsrechte entgegen.


Von Berndt Herrmann
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