Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 28.06.2018 12:00

Führerschein aus Tschechien gilt doch

Zur Vorgeschichte: Bereits 2003 wurde dem Mann wegen einer Trunkenheitsfahrt die Fahrerlaubnis entzogen. Im März 2008 erwarb er schließlich den tschechischen Führerschein, ohne MPU, die in Deutschland notwendig gewesen wäre. So hat der Mann jetzt eine tschechische Fahrerlaubnis, auf der auch ein tschechischer Wohnsitz eingetragen ist. Das Problem dabei ist, dass der Mann aber seit 1999 durchgehend auch in Deutschland gemeldet ist.

Wie es dazu kam, schilderte der Mann vor dem Verwaltungsgericht. Seit 2007 sei er beruflich öfter in Tschechien gewesen. „Ich wollte eigentlich länger bleiben”, betonte er. Seine Ehe zu Hause sei „in die Brüche” gegangen und in Tschechien habe er ein Mädchen kennengelernt. Mit der neuen Liebe sei er schließlich zusammengezogen. Eventuell wollte er in seiner neuen Heimat sogar eine Firma gründen.

Als Beweis für seinen tschechischen Wohnsitz legte er eine behördliche Meldeauskunft vor. Das aber reichte dem Landratsamt nicht. „Nur weil man dort gemeldet ist, heißt das nicht, dass man auch dort gewohnt hat.

Die Frau, mit der er zusammengezogen ist, hätte beispielsweise seine Aussage bezeugen können. „Aber die will oder kann er uns nicht nennen.” Im Übrigen hätte der Kläger genügend Zeit gehabt, entsprechende Unterlagen vorzulegen. Dem Mitarbeiter des Landratsamts ging es im konkreten Fall auch darum, wie weit die Behörde in anderen Fällen ermitteln kann. „Ein Allgemeinrezept kann ich Ihnen nicht geben, jeder Fall ist anders”, betonte Jutta Schön. Und: „Sie können nicht in den beruflichen und persönlichen Bedingungen herumstochern”, sagte die Richterin.


Von Bastian Brummer
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