Vor dem Schwurgericht in Augsburg schilderten sieben von ihrer Schweigepflicht entbundene Ärzte die Blessuren der beiden Frauen. Der Gerichtssachverständige sagte als Letzter aus und fand deutliche Worte. Die Verletzungen der beiden Frauen kenne er nur von Leichen und es grenze an ein Wunder, dass sie die Schläge überlebt hätten. Die Mutter des Angeklagten wurde nach dem Angriff am 1. April 2019 in die Uniklinik nach Augsburg gebracht. Mehrere Mediziner beschrieben die lebensgefährlichen Verletzungen, die der Sohn seiner Mutter und Großmutter laut Anklageschrift mit einem Baseballschläger durch „eine Vielzahl wuchtiger Schläge gegen den Kopf” zugefügt haben soll. Die 51-jährige Mutter erlitt ein offenes Schädel-Hirn-Trauma, einen Bruch des Augendachs, hatte Blut im Gehörgang und im Kopfloch sowie eine starke Hirnschwellung. Um den Druck zu senken, der dauerhaft zum Tod führen könne, sei die Schädeldecke geöffnet und eine Drucksonde gelegt worden, erklärte einer der behandelnden Ärzte. Eine Neurologin sagte vor den Richtern aus, die Ausmaße derartiger Verletzungen würden meist erst am nächsten oder übernächsten Tag sichtbar. Mitte April wurde die Frau zur Rehabilitation nach Burgau verlegt. Die sie dort behandelnde Neurochirurgin erinnerte sich an einige Komplikationen und sprach von Wundheilungsstörung, Krampfneigung, epileptischen Anfällen und Lähmungserscheinungen bei der Patientin. Erst Ende September verließ die Mutter des Angeklagten die Klinik. Zu diesem Zeitpunkt konnte sie nur kurze Strecken alleine gehen. Selbstständig essen und die „einfache Verrichtung der Körperpflege”, wie die Ärztin ausführte, seien ihr wieder möglich gewesen. Die Großmutter wurde nach der Attacke in Pöttmes im Krankenhaus Ingolstadt behandelt. Einige Mediziner erinnerten sich daran, dass die 70-Jährige bei ihrer Einlieferung in einem überraschend guten, weil wachen und ansprechbaren Zustand, gewesen sei. Auch sie hatte ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und war lebensbedrohlich verletzt. Ihr Neurochirurg meinte, sie habe „mehrere Schutzengel” gehabt. Erst einige Tage später diagnostizierten die Ärzte zudem einen Oberschenkelhals- und Mittelhandbruch. Auch die 70-Jährige kam nach dem Krankenhausaufenthalt auf Rehabilitation. Dort verweigerte sie jegliche psychotherapeutische Behandlung. „Ich schaff's schon”, soll die Großmutter des Angeklagten laut einer Ärztin mehrmals gesagt haben. Mutter und Großmutter des Angeklagten machen von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, sie waren auch nicht im Gerichtssaal. Zudem leiden beide an einer Amnesie und können sich nicht an die Tat erinnern. Das bestätigte auch der Lebensgefährte der Mutter, der ebenfalls gestern vor dem Landgericht als Zeuge aussagte. An jenem Montag sei der Angeklagte früher von der Arbeit nach Hause gekommen, habe mit Mutter, Großmutter und dem Partner der Mutter zu Mittag gegessen, um dann schnell und kurz angebunden in seinem Zimmer zu verschwinden. „Ich habe ihn bei der Arbeit entschuldigt und gesagt, dass er eine Pause braucht, weil er psychisch labil ist”, erklärte der Mann, der an diesem Verhandlungstag als neunter Zeuge an der Reihe war. Weiter habe er der Mutter ans Herz gelegt, für den „Buam” psychologische Hilfe zu suchen. Dass er „schon immer schwierig” gewesen sei und zu Wutausbrüchen geneigt habe, führte der Mann weiter aus. Er habe ein „verkorkstes Leben”, sei aus dem Kindergarten geworfen, von der Kommunion ausgeschlossen und in der Schule gemobbt worden. Im Schulbus hätten ihm andere Kinder einmal die Hose heruntergezogen. „Schuld war am Ende er, weil er sich entblößt haben soll”, meinte der 52-Jährige. Der Vater des Angeklagten, der 2010 verstorben ist, habe zu seinem Sohn immer wieder „du bist a Depp” gesagt, eine halbe Stunde später hätten die beiden miteinander geweint, hat sich der neue Partner der Mutter erzählen lassen. Gleichzeitig ist der Freund der Mutter überzeugt davon, der Angeklagte hätte spätestens eine Woche vor der Tat „einweisen brauchen”. Der 27-Jährige hatte selbst mehrfach die Polizei angerufen, weil er sich als Sonnengott Ra gefühlt hatte. Die Beamten empfahlen ihm eine Therapie. „Ein halbes Jahr Therapie, ganzes Leben aufarbeiten, dann wäre er wieder okay gewesen”, ist er überzeugt. Der Angeklagte äußerte sich gestern nicht zu den Tatvorwürfen. Er saß die ganze Zeit regungslos da, hinter ihm die beiden Verteidiger Florian Engert und Sebastian Anselstetter. Hin und wieder zog er die Augenbrauen nach oben und legte die Stirn in Falten. Am Nachmittag hörte das fünfköpfige Schwurgericht noch die beiden Chefs des Angeklagten an. Sie empfanden ihn in den Monaten vor seiner Festnahme als sehr verschlossen und introvertiert. Sie stellten eine Wesensveränderung bei ihrem Mitarbeiter fest. „Solche Verletzungen kenne ich nur von Leichen”