Beide Frauen wurden schwerverletzt, lange Zeit schwebten sie in Lebensgefahr. Nun hat die Staatsanwaltschaft Augsburg Anklage gegen den heute 27-Jährigen wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung in jeweils zwei Fällen zum Landgericht Augsburg (Schwurgerichtskammer) erhoben. Laut Matthias Nickolai, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Augsburg, ist der Angeschuldigte dringend verdächtig, Mutter und Großmutter Schläge gegen den Kopf versetzt zu haben in dem Bewusstsein, dass diese tödlich sein könnten. Zudem soll er die beiden Frauen dann mit schwersten Schädel- und Hirnverletzungen in lebensbedrohlichem Zustand zurückgelassen haben. Wie Nickolai mitteilt, befinden sich die Geschädigten mittlerweile nicht mehr in Lebensgefahr. Welche gesundheitlichen Folgen die Tat, körperlich und seelisch, hat, steht noch nicht abschließend fest. Der 27-Jährige wurde wenige Tage nach der brutalen Tat aus der Untersuchungshaft in ein Bezirkskrankenhaus verlegt. Wie in solchen Fällen üblich, wurde ein Gutachter hinzugezogen, um die Frage der Schuldfähigkeit zu klären. Die Staatsanwaltschaft geht aufgrund des Sachverständigengutachtens davon aus, dass der junge Mann bei der Tat „vermindert schuldfähig, aber nicht schuldunfähig war”. Einen konkreten Termin für die Verhandlung gibt es bislang nicht. Mit Sicherheit steht dabei aber die Psyche des Täters im Zentrum der juristischen Betrachtung. Bei dem Fall gab es nämlich etliche ungewöhnliche Umstände: Bereits eine Woche vor der Gewalttat soll die Polizei beispielsweise schon einmal vor Ort gewesen sein. Angefordert haben soll sie der damals 26-Jährige per Notruf selbst und angesichts seines Zustandes um Hilfe gebeten haben. Nach der Attacke ist der junge Mann zudem mit einem Fahrrad in den Nachbarlandkreis geradelt. Dort gestand er einer nahen Verwandten, was er getan hatte. Im Beisein des jungen Mannes verständigte die Frau die Polizei in Gersthofen. Zu diesem Zeitpunkt ging der damals 26-Jährige davon aus, dass die Frauen tot waren, er seine Mutter und die Großmutter also erschlagen hatte. Nach dem Anruf kehrte der junge Mann wieder zurück nach Wiesenbach in das Wohnhaus in der Ortsmitte und ließ sich am Tatort widerstandslos festnehmen. Der Lebensgefährte der Mutter war zum Zeitpunkt der Attacke nicht zuhause. Der Täter, seine Mutter und Großmutter lebten übrigens erst seit einigen Jahren in dem Pöttmeser Ortsteil. Laut Matthias Nickolai ist der junge Mann psychisch krank. Zum Motiv möchte der Oberstaatsanwalt aber derzeit nichts sagen. Die genaueren Hintergründe werden sich laut Nickolai wohl erst in der Hauptverhandlung ergeben. Aufgrund seiner psychischen Erkrankung geht die Staatsanwaltschaft aber davon aus, dass der Mann eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt und die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus vorliegen. Das Strafgesetzbuch sieht als Strafrahmen für Totschlag Freiheitsstrafe von fünf bis 15 Jahren, für gefährliche Körperverletzung Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Bleibt eine Tat im Versuchsstadium, wie hier beim Totschlag, kann der Strafrahmen auf Freiheitsstrafe von zwei Jahren bis zu elf Jahren und drei Monaten gemildert werden.