Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Augsburg den Haftbefehl ersetzt gegen einen einstweiligen Unterbringungsbefehl wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen. Aufgrund der bisherigen Ermittlungen und einer vorläufigen gutachterlichen Stellungnahme zur Schuldfähigkeit bestünde die dringende Annahme, dass der Mann die Tat im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit begangen habe und in einer Hauptverhandlung die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werden würde, heißt es in der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft. Die Ermittlungen sind allerdings noch nicht abgeschlossen.