Dagegen stimmte Robert Langenegger (Gemeinsam Pro Petersdorf/GPP). Er sah keinen Bedarf für eine momentane Grundsatzentscheidung und äußerte aus diesem Grund den Wunsch, diese zu verschieben. Laut Bürgermeister Dietrich Binder (GPP) könnte der Betrag im Ernstfall künftig noch angepasst werden.Zunächst stand ein Ablösebetrag in Höhe von 250 Euro pro Wohneinheit im Raum, der auf einem Vorschlag von einzelnen Landtagsabgeordneten und der FDP-Fraktion an den Bayerischen Landtag zurückgeht.Zweiter Bürgermeister Stephan End (GPP) gab zu bedenken, dass es nur wenige Gebäude in der Gemeinde gebe, die mehr als vier Wohneinheiten beinhalten. Allerdings könne die neue Regelung bei künftigen Bauprojekten, etwa beim „Alten Sportplatz”, von Bedeutung sein. Er sehe sie positiv, da die Gemeinde durch die Ablöse Geld zur Verfügung habe, um derartige Angebote für Kinder und Jugendliche zu realisieren, sagte End, „und da tut uns jeder Euro gut”. Die eingenommenen Ablösegelder sind zweckgebunden, sie müssten also entsprechend auch für die Anschaffung oder Instandhaltung von Spielgeräten verwendet werden.Die genauen gesetzlichen Rahmenbedingungen sind derzeit allerdings noch unklar. Laut Bürgermeister Binder steht es deshalb auch noch nicht fest, wie ein durch den Bauherrn realisierter „Spielplatz” auszusehen habe. Dies sei nicht näher definiert, weshalb es sich auch lediglich um eine „Spielfläche” oder „Freizeitfläche” handeln könnte. Auch Binder geht davon aus, dass die neue Regelung in Petersdorf kaum zum Tragen kommen werde.