Während End auf Anhieb einstimmig von den zwölf anwesenden Ratsmitgliedern ernannt wurde, kam es bei der Wahl zum Dritten Bürgermeister zum Stich zwischen Birgit Zierer und Willi Niedermeier, der die Wahl schließlich mit zwei Stimmen Vorsprung für sich entschied. Im Vorfeld hatten sich acht Gemeinderatsmitglieder per Beschluss für die Wahl zweier weiterer Bürgermeister ausgesprochen. Robert Langenegger machte deutlich, dass er „absolut dagegen” sei, einen Dritten Bürgermeister zu benennen - aufgrund des Kostenfaktors, aber auch, weil man mittlerweile einen hauptamtlichen Bürgermeister habe; zudem käme es äußerst selten vor, dass beide Bürgermeister verhindert seien, und dann könne immer noch das älteste Ratsmitglied als Vertretung fungieren. Unter anderem Andreas Lamminger war der Meinung, dass es einen weiteren Stellvertreter brauche, um die vielfältigen Aufgaben zu verteilen. Als neue Mitglieder im Gemeinderat vereidigt wurden Sonja Bachmeir, Benjamin Brandner, Werner Brune, Angela Eichhorn und Helmut Huber. Sonja Bachmeir wird ab sofort als Seniorenbeauftragte im Gemeinderat fungieren, Angela Eichhorn wird sich als Umweltbeauftragte einbringen. Der Gemeinderat entschied sich zudem für einen Jugendbeauftragten und einen Gemeindearchivar; dazu wird man sich externe Unterstützung holen. Walter Krenz, Geschäftsleiter der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Aindling, trug die neue Geschäftsordnung für den Gemeinderat vor. Zur Diskussion stand unter anderem der alleinige Handlungsspielraum des Ersten Bürgermeisters in finanzieller Hinsicht. Bisher lag hier die Grenze bei 5000 Euro. Entsprechend der Empfehlungen des Bayerischen Gemeindetags (BayGT) sollte er auf 8000 Euro erhöht werden. Mit diesem Betrag sei er „zufriedener”, gab Dietrich Binder zu verstehen, denn die vorige Grenze sei heutzutage sehr schnell erreicht. Vizebürgermeister Stephan End hätte sogar eine Erhöhung auf 10 000 Euro angemessen gefunden. Robert Langenegger war dieser Wert zu hoch, er plädierte für knapp 7000 Euro angesichts der Empfehlung des Gemeindetags, zwischen vier und fünf Euro je Einwohner (1703) anzusetzen. Man einigte sich auf 8000 Euro, notfalls wird der Betrag in einem erneuten Beschluss angehoben. Ausgenommen sind hierbei Entscheidungen, die die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung betreffen. Hier liegt der Ermessensspielraum für Entscheidungen ohne vorigen Gemeinderatsbeschluss für den Bürgermeister bei der Höhe der hierfür veranschlagten Haushaltsansätze. Dieser Rahmen gilt ohnehin auch für übrige Entscheidungen. Gesprächsbedarf gab es auch dazu, wie künftig Sitzungen abgehalten und Entscheidungen getroffen werden könnten, vor allem in Ausnahmezeiten wie jetzt. Laut Geschäftsordnung ist eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren ausgeschlossen. Andreas Lamminger fand diese Möglichkeit allerdings sinnvoll, vor allem im Hinblick auf den elektronischen Sitzungsdienst, der zum Einsatz kommen soll. Benjamin Brandner erkundigte sich zudem, ob Online-Video-Sitzungen denkbar seien. VG-Geschäftsleiter Walter Krenz erklärte, es gebe zu diesen Modalitäten bisher keine Rechtsgrundlage, nicht einmal zum Krisen-Ausschuss, der ebenfalls als Option im Raum stand. „Den Fall Corona hat noch nie jemand rechtlich entschieden.” Um Rechtssicherheit zu haben, müsse man sich noch bis zu einer entsprechenden politischen Entscheidungen gedulden. Künftig gibt es keine jährlichen Rechnungsprüfer mehr, sondern einen festen Rechnungsprüfungsausschuss: Robert Brandner (Vorsitz), Robert Langenegger und Helmut Huber. Zu den Vertretern für die Gemeinschaftsversammlung der VG Aindling wurden neben Bürgermeister Binder Stephan End und Birgit Zierer (Stellvertreter Werner Brune und Robert Brandner) benannt. Im Abwasserzweckverband Kabisbachgruppe und in den Schulverbänden Aindling sowie Willprechtszell wird die Gemeinde durch den Bürgermeister beziehungsweise dessen Stellvertreter repräsentiert. In die Verbandsversammlung der Lechraingruppe wählte der Gemeinderat zudem Andreas Lamminger mit Stellvertreter Werner Brune. Den Aufgabenbereich des Standesbeamten teilen sich die drei Bürgermeister, die alle nun auch Ehen schließen dürfen.