Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 11.04.2022 17:56

Kühbach ist das Epizentrum

Am vergangenen Samstag   herrschte in der Kühbacher Stockschützenhalle erstmals wieder Bundesliga-Atmosphäre wie hier auf dem Bild aus dem Jahr 2017. Damals musste der TSV nach der Premierensaison absteigen, 2022 hat er sich in die 1. Bundesliga Süd zurückgeklagt. 	Foto: Siegfried Kerpf (Foto: Siegfried Kerpf)
Am vergangenen Samstag herrschte in der Kühbacher Stockschützenhalle erstmals wieder Bundesliga-Atmosphäre wie hier auf dem Bild aus dem Jahr 2017. Damals musste der TSV nach der Premierensaison absteigen, 2022 hat er sich in die 1. Bundesliga Süd zurückgeklagt. Foto: Siegfried Kerpf (Foto: Siegfried Kerpf)
Am vergangenen Samstag herrschte in der Kühbacher Stockschützenhalle erstmals wieder Bundesliga-Atmosphäre wie hier auf dem Bild aus dem Jahr 2017. Damals musste der TSV nach der Premierensaison absteigen, 2022 hat er sich in die 1. Bundesliga Süd zurückgeklagt. Foto: Siegfried Kerpf (Foto: Siegfried Kerpf)
Am vergangenen Samstag herrschte in der Kühbacher Stockschützenhalle erstmals wieder Bundesliga-Atmosphäre wie hier auf dem Bild aus dem Jahr 2017. Damals musste der TSV nach der Premierensaison absteigen, 2022 hat er sich in die 1. Bundesliga Süd zurückgeklagt. Foto: Siegfried Kerpf (Foto: Siegfried Kerpf)
Am vergangenen Samstag herrschte in der Kühbacher Stockschützenhalle erstmals wieder Bundesliga-Atmosphäre wie hier auf dem Bild aus dem Jahr 2017. Damals musste der TSV nach der Premierensaison absteigen, 2022 hat er sich in die 1. Bundesliga Süd zurückgeklagt. Foto: Siegfried Kerpf (Foto: Siegfried Kerpf)

Dass eine Ergebnisliste vom 22. Juni 2019 knapp drei Jahre später einmal von großer Bedeutung sein würde, hatte an jenem Tag nach Abschluss der 2. Bundesliga Süd der Herren im Chamer Ortsteil Untertraubenbach natürlich niemand gedacht. Bekanntlich fand Corona-bedingt 2020 gar kein Spielbetrieb statt, und im vergangenen Jahr wurde zwar gespielt, aber es wurde keine reguläre Saison mit Auf- und Abstieg durchgeführt. Meister der 2. Bundesliga wurde seinerzeit der EC Grub, der TSV Kühbach verpasste als Fünfter einen der vier Aufstiegsränge. 2019 wurde somit vorerst die letzte reguläre Saison abgehalten.

Mit dem Verzicht von Grub (Landkreis Regen) auf sein Startrecht in der 1. Bundesliga Süd Anfang Februar 2022 - auch dieser Zeitpunkt ist von großer Bedeutung - kam der Stein ins Rollen: Für die Kühbacher war klar, dass sie der erste Nachrücker sind. So steht es auch in der BEV-Spielordnung 4.3 Absatz 3, die besagt, dass bei einem Verzicht einer Mannschaft auf das Aufstiegsrecht dieses auf den nächsten möglichen Aufsteiger, in diesem Fall den Fünftplatzierten TSV Kühbach, übergeht.

„Jetzt ist die Sauerei erst losgegangen”, betont Baumgartner. Denn noch bevor sich der EC Grub zum 2. Februar dieses Jahres offiziell abgemeldet hatte, wurde bereits mit Stand 20. Januar 2022 die Gruppenauslosung für die diesjährige Sommerrunde veröffentlicht - und zwar bereits ohne Grub, dafür aber mit dem EC Ebra Aiterhofen, 2019 der beste der vier Absteiger aus der 1. Bundesliga Süd. In den Durchführungsbestimmungen für die Sommersaison 2022 vom 20. Januar ist auch von einem „zusätzlichen Aufsteiger” aus der 2. Bundesliga die Rede, falls infolge einer Abmeldung eine Nachbesetzung notwendig wäre, womit wiederum Kühbach zum Zug käme. „Dieser Passus ist dann kurz darauf gestrichen worden”, führt Baumgartner aus. Und das nach der Abmeldung Grubs anscheinend eigenmächtig und ohne Beschluss der Technischen Kommission, der dafür notwendig wäre. Die Wettbewerbsleitung für die Sommersaison 2022 obliegt Alois Bosl aus dem niederbayerischen Parkstetten, einer Nachbargemeinde Aiterhofens. „Wir haben versucht, Brücken zu bauen. Doch es hat uns gestunken, wie wir behandelt wurden”, sagt der TSV-Stockschützenchef weiter.

Schon früh bestärkt durch einen satzungsfesten Stockschützen-Insider aus Peiting, nach dessen Auffassung Kühbach und nicht Aiterhofen der Platz zustehe, legte Baumgartner Beschwerde beim BEV ein. In der Zwischenzeit hatte sich der 46-jährige Spartenleiter weiteren juristischen Rat eingeholt bei BEV-Präsident Dieter Hillebrand, einem Juristen, sowie bei einem weiteren Richter. „Das war für uns entscheidend, dass uns beide Recht gegeben haben”, erklärt Baumgartners Vorgänger Anton Stadlmair.

Die Verbandsfunktionäre sahen es indes anders: Als Beschwerdeinstanz entscheidet der Fachspartenausschuss - und zwar endgültig, wie es in der Rechtsordnung der Fachsparte Eisstocksport heißt. Dass sich der Fachspartenausschuss, der sich aus Bosl, seinem Stellvertreter Teubl und einem Bezirksobmann eines nicht betroffenen Bezirks zusammensetzt, nicht urplötzlich zugunsten Kühbachs entscheidet, lag auf der Hand. Demnach wurde die Kühbacher Beschwerde einstimmig abgewiesen. Dieses Gremium begründete seine Entscheidung damit, dass Grub nicht auf sein Aufstiegsrecht verzichtet hatte, da der Verein seit 2020 in der Klasseneinteilung für die 1. Bundesliga berücksichtigt worden sei - nur fand weder 2020 noch 2021 eine reguläre Saison statt. Nachdem Grub sich nun vor dem 5. April 2022 abgemeldet hatte, verwies Bosl auf Punkt 9 der BEV-Spielordnung, nach der der letzte Absteiger in dieser Spielklasse verbleibt, also Aiterhofen. Vergeblich hätten auch BEV-Präsident Hillebrand sowie dessen Vizepräsident Anton Weitl versucht, Bosl davon zu überzeugen, dass hier ein Fehlurteil vorliege, so die Kühbacher Darstellung. Der Niederbayer blieb bei seiner stringenten Haltung.

Damit wollten sich die Kühbacher natürlich nicht zufrieden geben. „Wenn sie uns eine ordentliche Begründung geliefert hätten, hätten wir nichts unternommen”, sagt Stadlmair. So wählte der TSV den Gang vors Zivilgericht und mit Rechtsanwalt Dr. Thomas Summerer eine Koryphäe für Sportrecht. Der Münchner Jurist zählte auch schon den Deutschen Fußball-Bund sowie Bayern München zu seinen Mandanten. In seiner Antragsschrift verwies Summerer unter anderem auf den „rechtswidrigen Ablehnungsbeschluss” des Fachspartenausschusses. Für dessen Begründung, dass Grub seinen Rückzug bereits 2019 hätte erklären müssen, gebe es „keine Stütze” in der Spielordnung. Der Landesobmann habe, wie es in Summerers Schreiben weiter heißt, „ultra vires”, also jenseits der Befugnisse, gehandelt. Das Landgericht München I hat den Kühbachern dann auch in sämtlichen Punkten Recht gegeben.

Für Bosl und seine beiden Kollegen hingegen sei die einstweilige Verfügung „unzulässig” gewesen, wie der inzwischen ehemalige Landesobmann in einem offenen Brief erklärte. „Die Rechtsordnung belegt klar und deutlich, wonach eine ordentliche Gerichtsbarkeit ausgeschlossen wird”, betonte Bosl. Dem BEV-Präsidium - der BEV war als Dachverband der Beklagte - warf er vor, dass es dem Gericht diesen Passus der Rechtsordnung (1.1.) nicht vorgelegt oder darauf hingewiesen habe. „Durch diese fehlende Kompetenz wird einer Mannschaft das Startrecht in der Bundesliga aberkannt und einer Mannschaft, die dem Präsidium vermutlich näher steht, zugeschanzt”, echauffierten sich Bosl, Teubl und Dücker, „Recht muss Recht bleiben, um dieses wieder herzustellen, wurde die betroffene Mannschaft auf diese unzulässige Verfügung hingewiesen.” Wie TSV-Stockschützenchef Baumgartner zu Ohren gekommen ist, sollen die Aiterhofener nun ebenfalls juristische Schritte einleiten.

Durch diesen Streit ist der Bundesliga-Auftakt völlig in den Hintergrund geraten. Die Kühbacher erreichten gegen Hartpenning ein Unentschieden. „Das war eine Spitzenbegegnung”, so Stadlmair. Der zweite Spieltag ist nach dem Osterwochenende - mal schauen, ob sich bis dahin die bayerische Eisstocksportszene wieder beruhigt hat. Baumgartner: „Es hat uns gestunken, wie wir behandelt wurden” Nach Grub-Rückzug nominierte Verband Aiterhofen nach


Von Herbert Walther
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