Bürgermeister Toni Schoder erklärte anhand von Schaubildern und konkreten Beispielen aus der Praxis, welche Veränderungen mit der von der Bayerischen Regierung am 2. Dezember 2020 verabschiedeten Novelle einhergehen. Fazit am Ende der Ausführungen: Die neue Bauordnung habe weitreichende Konsequenzen, meinte der Bürgermeister. Einerseits trage die Neuerung zwar zu einer Verringerung des Flächenverbrauchs bei, Grundstücksflächen können besser ausgenutzt werden; anderseits habe die Novelle aber möglicherweise negative Auswirkungen auf das nachbarschaftliche Miteinander. Und: „Wenn so eng aufeinander gebaut wird, sinkt die Wohnqualität”.Zu überlegen war also, ob die Gemeinde eine Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe erlässt. Schoder wies darauf hin, dass die Satzung nicht automatisch eine Rückkehr zu alten Abstandsflächen bedeutet, mitunter könne sie gar kontraproduktiv sein.Lorenz Nefzger war der Meinung, Nachverdichtung sei zwar an sich gut, „aber man muss es ja nicht übertreiben”. Es dürfe nicht auf Kosten der Lebensqualität gehen. Ähnlich sahen es auch Robert Müller und Hans Schweizer. Letzterer forderte, das Ortsbild sollte man unbedingt erhalten.Klaus Strobl wollte wissen, was passiert, werde jetzt nach den verkürzten Abstandsregeln gebaut und irgendwann in der Zukunft möchte die nachfolgende Generation auf das bestehende Haus „draufbauen”? Bürgermeister Toni Schoder erwiderte: Maßgeblich sei noch immer der Bebauungsplan, dieser überdecke die Satzung.Maria Posch schließlich schlug vor, man solle zunächst einen Mittelweg gehen. Sie gab nämlich zu bedenken, dass es in Leahad nicht nur Menschen gebe, die sich ein Grundstück und ein Einfamilienhaus leisten können. Daneben sei die Reduzierung des Flächenverbrauchs aber durchaus ein wichtiges Anliegen, das es im Auge zu behalten gelte. „Deshalb sollten wir uns die Sache in einem Jahr noch mal genau anschauen, wie sich die Satzung ausgewirkt hat und dann gegebenenfalls nachbessern.”Der Vorschlag gefiel auch Bürgermeister Toni Schoder. Am Ende einigte sich das Gremium auf den Erlass einer Satzung zur Regelung der Abstandsflächen. Künftig gelten nun die Faktoren 0,7 und 0,5 H, mindestens ist aber ein Abstand von drei Metern einzuhalten.