Überraschend war für viele der über 110 Besucher wohl, dass die Leahader Wählergruppierung gleich zwei Kandidaten aufbieten konnte. Im vergangenen Jahr kämpfte der Bürgerwille bekanntlich noch hartnäckig dafür, ihr langjähriges Gesicht, den jetzigen Rathauschef Karl Metzger, mit einem Bürgerbegehren weiterhin im Amt zu halten. Ein Bürgerentscheid im Dezember entschied die Sache dann endgültig zugunsten eines hauptamtlichen Bürgermeisters und gegen eine weitere Kandidatur des mittlerweile 70-jährigen Karl Metzger. Wenige Wochen nach der Schicksalsabstimmung zauberte der Bürgerwille '84 nun gleich zwei potenzielle Nachfolger für den Langzeit-Bürgermeister aus dem Hut. Andrea Posch ist 55, Immobilien- und Versicherungsmaklerin, verheiratet, Mutter dreier Kinder und lebt seit 2017 in Leahad. Sie stammt aus Bissingen (Landkreis Dillingen), nannte in ihrer etwa zehnminütigen Bewerbungsrede Inchenhofen aber seit 1987 ihre zweite Heimat. Posch wünscht sich in der Marktgemeinde mehr Bürgerbeteiligung. Sie sprach sich deshalb unter anderem für die Einrichtung eines Bürgerforums aus, in dem alle interessierten Bürger Ideen einbringen können, sowie für die Einführung eines Jugendrats. Claus Trott wohnt seit 1996 in Sainbach. Er hat vier Töchter und ist als Vertriebsleiter eines mittelständigen Unternehmens viel unterwegs. In einer frei gehaltenen, durchaus unterhaltsamen Rede hob der 55-Jährige hervor, dass er die größte Herausforderung darin sehe, einen Konsens zwischen den verschiedenen gesellschaftlichen und politischen Gruppen in Leahad zu finden. Neue Wege seien gut, so Trott, „aber nicht um jeden Preis”. Deshalb wolle er, wie bisher Karl Metzger, eine sachorientierte Politik machen. Für eine handfeste Überraschung sorgte eben der im Mai aus dem Amt scheidende derzeitige Bürgermeister: Er kandidiert auf Listenplatz zwei, direkt hinter Claus Trott. Mit 74 zu fünf Stimmen sprachen sie die Wahlberechtigten dafür aus, dass Karl Metzger, sofern die Leahader ihm am 15. März genügend Stimmen geben, auch weiterhin dem Marktgemeinderat angehören soll. Mehr dazu lesen Sie auf Seite 19