Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 15.09.2018 12:00

Nächster Schritt zum Supermarkt

Gerade wachsen am Ortseingang von Motzenhofen   Blumen zum Selberschneiden, bald soll es auf dieser Fläche Lebensmittel geben. Die entsprechenden Pläne für das „Sondergebiet Einzelhandel/Gemeindebauhof” in Motzenhofen sind einen Schritt weiter. 	Foto: Ines Speck (Foto: Ines Speck)
Gerade wachsen am Ortseingang von Motzenhofen Blumen zum Selberschneiden, bald soll es auf dieser Fläche Lebensmittel geben. Die entsprechenden Pläne für das „Sondergebiet Einzelhandel/Gemeindebauhof” in Motzenhofen sind einen Schritt weiter. Foto: Ines Speck (Foto: Ines Speck)
Gerade wachsen am Ortseingang von Motzenhofen Blumen zum Selberschneiden, bald soll es auf dieser Fläche Lebensmittel geben. Die entsprechenden Pläne für das „Sondergebiet Einzelhandel/Gemeindebauhof” in Motzenhofen sind einen Schritt weiter. Foto: Ines Speck (Foto: Ines Speck)
Gerade wachsen am Ortseingang von Motzenhofen Blumen zum Selberschneiden, bald soll es auf dieser Fläche Lebensmittel geben. Die entsprechenden Pläne für das „Sondergebiet Einzelhandel/Gemeindebauhof” in Motzenhofen sind einen Schritt weiter. Foto: Ines Speck (Foto: Ines Speck)
Gerade wachsen am Ortseingang von Motzenhofen Blumen zum Selberschneiden, bald soll es auf dieser Fläche Lebensmittel geben. Die entsprechenden Pläne für das „Sondergebiet Einzelhandel/Gemeindebauhof” in Motzenhofen sind einen Schritt weiter. Foto: Ines Speck (Foto: Ines Speck)

Die Sondergebietsfläche Bauhof wird reduziert und aus dem Talraum zurückgenommen. Die Baugrenze verschiebt sich um acht Meter Richtung Süden und rutscht laut Fritz dorthin, wo kein Torf mehr sein dürfte.

Die Fläche zur Regenrückhaltung vergrößert sich, entstehen soll ein flaches (80 Zentimeter tief), naturnahes Regenrückhaltebecken, eine begrünte Erdmulde, die nicht in die Torfschichten und ins Grundwasser eingreift. Ein Vorschlag des Planers war zudem ein Monitoring während der Erdarbeiten. Sollte also wider Erwarten Wasser durch die Sohle drücken oder Torfschichten angegraben werden, sind die Bauarbeiten zu unterbrechen; dann muss eine Anpassung der Planung und Berechnung erfolgen.

Ausdrücklich wird die Formulierung der Festsetzung der Verkaufsfläche angepasst und auf eine maximale Gesamtverkaufsfläche von bis zu 1200 Quadratmeter begrenzt.

Um Sorgen um Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild zu zerstreuen, sieht der Bebauungsplan eine zweireihige Baumpflanzung im Süden, Osten und zwischen den einzelnen Sondergebietsflächen vor sowie zusätzlich Sträucher entlang der Grundstücksgrenzen.


Von Ines Speck
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