Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 22.12.2019 16:12

Förderung für Kita

Die Schulkindbetreuung   soll früher oder später nicht nur in Hilgertshausen, sondern auch in der Tanderner Kita (Foto) stattfinden. Entscheidend wird hier die staatliche Förderung sein. 	Foto: osj (Foto: osj)
Die Schulkindbetreuung soll früher oder später nicht nur in Hilgertshausen, sondern auch in der Tanderner Kita (Foto) stattfinden. Entscheidend wird hier die staatliche Förderung sein. Foto: osj (Foto: osj)
Die Schulkindbetreuung soll früher oder später nicht nur in Hilgertshausen, sondern auch in der Tanderner Kita (Foto) stattfinden. Entscheidend wird hier die staatliche Förderung sein. Foto: osj (Foto: osj)
Die Schulkindbetreuung soll früher oder später nicht nur in Hilgertshausen, sondern auch in der Tanderner Kita (Foto) stattfinden. Entscheidend wird hier die staatliche Förderung sein. Foto: osj (Foto: osj)
Die Schulkindbetreuung soll früher oder später nicht nur in Hilgertshausen, sondern auch in der Tanderner Kita (Foto) stattfinden. Entscheidend wird hier die staatliche Förderung sein. Foto: osj (Foto: osj)

„Im Verlauf der baulichen Konzeptüberlegungen hat sich gezeigt, dass im Zuge der Kita-Erweiterung im Souterrain des Gebäudes mit verhältnismäßig überschaubarem Aufwand zusätzliche attraktive Raumflächen geschaffen werden könnten”, gab Bürgermeister Markus Hertlein nun vor dem Gemeinderat zu verstehen. Diese Erweiterungsmöglichkeit liege an der topographischen Situation.

Bei der geplanten Erweiterung der Kindertagesstätte lassen sich wegen der Hanglage an der Nordseite des bestehenden Kindergartens voraussichtlich sehr ansprechende Räumlichkeiten mit ordentlicher Belichtung über normale Fensterflächen realisieren. „So könnten unterhalb der geplanten Erweiterung des Gebäudes unter Inkaufnahme geringfügiger Mehrflächen zusätzliche Räume für die Schulkindbetreuung entstehen, mit entsprechender Förderfähigkeit.

Die Räume wären dabei so darstellbar, dass diese für die Schulkindbetreuung, aber eben auch für eine etwaige spätere andere Nutzung, zum Beispiel als Gruppenraum, geeignet wären”, unterstrich Hertlein. Mittlerweile haben sowohl mit dem Landratsamt bezüglich Bedarfsanerkennung wie auch mit den Planern und der Regierung von Oberbayern als Förderstelle, erste Gespräche und Überlegungen in dieser Richtung stattgefunden. Ziel soll es sein, für diese Räumlichkeiten eine möglichst hohe zusätzliche Förderung zu bekommen.

Das Landratsamt sei bereit, die grundsätzliche Förderfähigkeit für eine Schulkindbetreuung bis zu 25 Kinder anzuerkennen. Die Untergrenze für eine Gruppe stellen 15 Kinder dar und zwischen 15 und 25 Kinder gebe es beim Summenraumprogramm keine Unterschiede. Deshalb hat das Jugendamt beim Landratsamt Dachau empfohlen, die Förderung für 25 Kinder zu beantragen. Diese Empfehlung nahm der Gemeinderat gerne an.


Von Thomas Winter
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