Wie ausführlich berichtet, wollte der Münchener dem 19-Jährigen eine Faustfeuerwaffe verkaufen. Der Waffendeal sollte am Pendlerparkplatz direkt an der Salvator-Kapelle bei Adelzhausen abgewickelt werden. Der Übergabetreffpunkt dürfte mit der Nähe zur Autobahn zusammenhängen. Warum es zum verhängnisvollen Streit zwischen Verkäufer und Käufer kam, ist unklar. Der Schütze alarmierte selbst die Polizei und ließ sich widerstandslos festnehmen. Er besaß die Waffe legal. Ob dennoch ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorliegt, hängt von den Umständen des Verkaufs ab und ist nach Auskunft Nickolais ebenso Gegenstand der Ermittlungen wie etwa die Frage, ob der 19-Jährige die Waffe tatsächlich hätte erwerben dürfen und vor allen Dingen zu welchem Zweck er sie überhaupt wollte. Mit Verweis auf die Ermittlungen wollte sich der Sprecher der Staatsanwaltschaft zu all den Fragen nicht näher äußern.