Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 18.06.2021 15:44

Baarer Wald: „Schwarze Null sollte stehen”

In der Kommunalwald-Verordnung ist festgelegt, dass Körperschaftswald vorbildlich bewirtschaftet sein muss. Vorrangig soll die Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes und seine biologische Vielfalt gesichert und verbessert werden. Dabei sollen die Belange von Natur- und Klimaschutz, Landschaftspflege und Wasserwirtschaft berücksichtigt sein.

Für die 56 Prozent Nadel- und 43,8 Prozent Laubbäume nannte Michl 215 Festmeter (fm) an Vorrat und Zuwachs und 65 fm als jährliche Einschlagmenge. Der vorgestellte Katalog umfasste eine detaillierte Bestandsbeschreibung. Ziel sei es, den Kiefernbestand zu reduzieren und Buche und Eiche anzupflanzen. Seine Vorgänger hätten bereits in diese Richtung gearbeitet, so Michl. Für Weinberg, Burgstall und weitere kleine Flächen nannte er 12 326 Euro als Kosten für Einschlag, Anpflanzung, Errichtung von Schutzzäunen und das Entfernen alter Zäune.

Dem stehen ein erwarteter Erlös von 9635 Euro und eine fast genauso hohe Förderung gegenüber. In den Folgejahren werde sich das zwar etwas verschieben, die schwarze Null solle jedoch stehen, urteilte der Förster. Insgesamt solle man sich nicht auf Zahlen berufen; Totholzanteil und Höhlenbäume gehörten zum Wald und Naturschutz werde mit Zuschüssen honoriert.

Obwohl ein Großteil der vorgeschlagenen Arbeiten erst ab Januar 2022 erfolgen soll, sind für 2021 noch 4000 Euro mehr als der Haushaltsansatz als Vorleistung nötig, da sich das Waldwirtschaftsjahr nicht mit dem Haushaltsjahr deckt. Gegen die Stimme von Josef Reiter entschied sich das Gremium für die überplanmäßige Ausgabe.

Vergaben. Zuvor hatte Bürgermeister Roman Pekis aus nichtöffentlichen Sitzungen bekannt gegeben, dass der Auftrag für die Räumung der Kläranlage und Klärschlammentsorgung an die Firma Reko GmbH in Sachsenheim vergeben wurde. Bei der Sanierung der Grundschule entschied man sich für die Büros Baudisch-Lippert (Tragwerksplanung), Höß (Elektroplanung) und Strobel (Heizung, Lüftung, Sanitär).

Schwer tat sich das Gremium mit dem Neuerlass einer Reinigungs- und Sicherungsverordnung und einer Stellplatzsatzung: Mehrfach verstieg man sich in der Diskussion, kam jedoch letztlich doch zur mehrheitlichen Annahme. Hintergrund war der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs, dass eine Übertragung der Winterdienstpflicht an Straßen, die nur einem Fußgänger- und/oder Radverkehr dienen, nicht möglich ist.

In Sachen Stellplatzordnung legte man sich auf einen Satz von 10 000 Euro für die Ablösung eines Stellplatzes fest. Für Wohneinheiten gilt ein Stellplatz je 60 Quadratmeter Wohnfläche und für Gasträume ein Stellplatz für je zehn Quadratmeter Gastraum.

Zur Kenntnis nahm das Gremium den von Bauamtsleiter Peter Fesenmeir zusammengefassten „Werdegang” zur Sanierung der Grundschule.

Gewerbegebiet. Bürgermeister Roman Pekis informiertedass die Gemeinde Flächen für ein Gewerbegebiet sucht.

Kaufen oder nicht? Als außerhalb der finanziellen Reichweite bezeichnete der Bürgermeister das von Josef Reiter angesprochene, zum Verkauf stehende Anwesen in Unterbaar. Sollte sich preislich etwas tun, wolle man in Verhandlungen einsteigen, so Roman Pekis.


Von Ines Speck
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