Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 18.05.2022 17:28

Wie begründet sind die Ansprüche des Baureferenten?

Der Augsburger Stadtrat soll am kommenden Mittwoch über das weitere Vorgehen hinsichtlich der Überstundenforderungen von Baureferent Gerd Merkle beraten. Zu klären sei, ob der Kommunale Arbeitgeberverband oder doch eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Prüfung der Ansprüche Merkles beauftragt werden soll. Abschließend soll der Personalausschuss des Stadtrats eine Entscheidung treffen. Auf dieses Vorgehen einigte sich am Dienstag der Ältestenrat des Stadtrats.

Das Personalamt der Stadt habe den Sachverhalt „intensiv geprüft” und sei „zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Anspruch besteht”, sagte am Dienstag Oberbürgermeisterin Eva Weber. Dennoch verstehe sie „sehr gut, dass dieser Vorgang Fragen aufwirft, weswegen wir die Regierung von Schwaben eingeschaltet haben”.

Nachdem die Regierung von Schwaben am Vortag aber keine Einschätzung abgegeben hatte und den Ball im Fall Merkle wieder zurück an die Stadt Augsburg spielte, müsse nun die Frage, ob ein Anspruch besteht oder nicht, „durch eine zweite Stelle” geklärt werden, so Weber. Favorisiert werde eine Befassung durch den Kommunalen Arbeitgeberverband, alternativ wäre auch die Beauftragung einer Rechtsanwaltskanzlei denkbar - dies müsse der Stadtrat in seiner Sitzung kommende Woche entscheiden.

Kritik an der Stadt und an Referent Merkle, der mehr als 200 000 Euro für über 4500 Überstunden aus den Jahren 1994 bis 2008 fordert, kommt weiterhin vor allem von der Fraktion „Bürgerliche Mitte”, bestehend aus Freien Wählern, FDP und Pro Augsburg.

Dass der Stadtrat von der Klarstellung der Regierung aus den Medien erfahren habe, sei aus Sicht der Fraktion „eine weitere ärgerliche Episode aus der Pannenserie um die Überstunden des Baureferenten”. Es sei unverständlich, warum die Auszahlung der Überstunden überhaupt im Ausschuss beraten wurde. Wenn es einen rechtssicheren Anspruch gebe, „dann hätte die Auszahlung an Herrn Merkle geräuschlos über die Bühne gehen können”. Die Fraktion vermutet aber anderes: Es wirke fast so, als wollten sich OB Weber und Personalreferent Frank Pintsch den Ausschuss und die Regierung von Schwaben mit ins Boot holen, „weil sie sich ihrer Sache doch nicht so ganz sicher sind”. „Für uns ist weiterhin unklar, ob mit dem Wechsel von Merkle aus der Verwaltung in das Amt als Baureferent im Jahr 2008 nicht alle Ansprüche an Überstunden erloschen sind. Dafür spricht einiges”, so Ralf Neugschwender von der FDP. Die Liberalen legten am Dienstag noch einmal nach: Sie fordern nun, dass eine Auszahlung von Geldern für Überstunden an Merkle nur erfolge, „wenn der Anspruch gerichtlich durch ein Urteil in der Sache festgestellt ist”.

Die Stadt selbst habe durch die Anfrage bei der Regierung von Schwaben zum Ausdruck gebracht, dass rechtliche Zweifel bestehen. „Da es weiterhin viele offene Fragen für eine Auszahlung gibt, darf aus unserer Sicht kein Geld fließen”, sagte Alexander Meyer, Mitglied des Kreisvorstands der Augsburger FDP und Fachanwalt für Arbeitsrecht. „Wenn berechtigte Zweifel bleiben, gibt es nur eine richtige Entscheidung: Eine Auszahlung muss unterbleiben. Herrn Merkle steht der Rechtsweg offen, wenn er die Ansprüche für berechtigt hält.”

Für die FDP stehe nach wie vor „die Vermutung im Raum, dass ein Mitglied der Stadtregierung durch eine äußerst großzügige Interpretation der Rechtslage mit einer üppigen Leistung bedacht werden soll”. Fragwürdig sei deshalb auch, dass die Stadt Rechtsgutachten bei anderen Stellen anfordert, um die geplante Auszahlung zu rechtfertigen. „Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz, dass jede Partei die Kosten ihrer Rechtsberatung selbst zu tragen hat. Wenn jetzt Gutachten auf Kosten der Stadt oder des Freistaats erstellt werden, die einen Anspruch von Herrn Merkle rechtfertigen sollen, dann ist das schon ungewöhnlich. Kein Arbeitgeber käme auf die Idee, einem Mitarbeiter, der über 200 000 Euro für Überstunden fordert, auch noch ein Rechtsgutachten zu bezahlen, mit dem der Anspruch begründet wird.” jaf Anspruch soll gerichtlich festgestellt werden


Von Janina Funk
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