Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 19.03.2021 16:59

Staatsanwalt rückt vom Vorwurf des versuchten Mordes ab

Entzugsklinik oder Knast?   Am kommenden Donnerstag fällt das Urteil, wie es mit dem 59-jährigen Angeklagten weitergeht.	    	Foto: Kristin Deibl (Foto: Kristin Deibl)
Entzugsklinik oder Knast? Am kommenden Donnerstag fällt das Urteil, wie es mit dem 59-jährigen Angeklagten weitergeht. Foto: Kristin Deibl (Foto: Kristin Deibl)
Entzugsklinik oder Knast? Am kommenden Donnerstag fällt das Urteil, wie es mit dem 59-jährigen Angeklagten weitergeht. Foto: Kristin Deibl (Foto: Kristin Deibl)
Entzugsklinik oder Knast? Am kommenden Donnerstag fällt das Urteil, wie es mit dem 59-jährigen Angeklagten weitergeht. Foto: Kristin Deibl (Foto: Kristin Deibl)
Entzugsklinik oder Knast? Am kommenden Donnerstag fällt das Urteil, wie es mit dem 59-jährigen Angeklagten weitergeht. Foto: Kristin Deibl (Foto: Kristin Deibl)

Verärgert von der lauten Party seiner Nachbarn habe der Mann im Juli vergangenen Jahres extreme Maßnahmen ergriffen, so die Anklage. Er soll eine Flasche Benzin durch das Küchenfenster der Nachbarswohnung geworfen und versucht haben, diese in Brand zu legen.

Bei der Tat habe die Trunkenheit des 59-Jährigen eine erhebliche Rolle gespielt. „Ohne Alkohol wäre dies nicht passiert”, stellt der psychiatrische Sachverständige fest, der am Donnerstag gehört wird. Da Schmerzmittel bei den Leiden des 59-Jährigen nur wenig Abhilfe schaffen würden, greife er stattdessen zum Alkohol - so auch am Tattag. Mindestens 2,4 Promille habe der Angeklagte intus gehabt, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Auch in der Familiengeschichte des Mannes spiele Alkoholmissbrauch eine große Rolle: So seien beide Stiefväter alkoholabhängig und gewalttätig gewesen. Der Sachverständige richtet sich an dieser Stelle direkt an den Angeklagten „in der Hoffnung, dass er den Kreis durchbrechen und die Dinge klarer darstellen möchte”. Doch der 59-Jährige schweigt nach wie vor zur Tat, fragt stattdessen nach Schmerzmitteln und klagt über Rückenschmerzen. Seine Dolmetscherin übersetzt die Verhandlung für ihn ins Russische. Emotionen zeigt er im Verlauf der Verhandlung keine.

Laut des Sachverständigen handelt es sich bei dem Mann um einen chronischen Alkoholiker. Nicht nur die Osteoporose, sondern auch die sogenannten Trommelschlegelfinger des Angeklagten würden auf jahrelangen Alkoholkonsum in erheblichen Mengen hinweisen. Außerdem bestehe der Verdacht auf eine Leberzirrhose. Auch eine psychische Erkrankung könne nicht ausgeschlossen werden, weshalb es sich bei der Tat um „eine unglückliche Kombination von Alkohol und Störung” handeln könnte, wie Vorsitzender Richter Roland Christiani kommentiert.

Deshalb wird auch eine Therapie des Mannes in Betracht gezogen. „Wollen Sie lieber in die Entzugsklinik oder in den Knast?”, wendet sich Richter Christiani direkt an den Angeklagten. Doch der 59-Jährige mit den streng zurückgekämmten, grau-weißen Haaren zeigt sich wenig einsichtig. Nach vager Bejahung des Therapieangebots bemerkt er: „Ich brauche sowieso nur Schmerzmittel.”

Unbeeindruckt plädiert die Staatsanwaltschaft für eine Strafe von zwei Jahren und sechs Monaten wegen versuchter schwerer Körperverletzung, versuchter schwerer Brandstiftung und Nötigung. Die Tat sei als sehr gefährlich einzustufen, da der 59-Jährige im Falle eines Brandes die Kontrolle über das Feuer verloren und das ganze Mehrparteienhaus in Brand gesetzt hätte.

Besonders betont der Staatsanwalt die Schuldfähigkeit des Angeklagten: „Schließlich war er in der Lage, mit einer offenen Flasche Benzin aus dem Fenster zu klettern.” Auch seine Erfahrungen als Schweißer und beim Militärdienst würden dafür sprechen, dass er sich der verheerenden Folgen eines Brands durchaus bewusst war.

Verteidiger Jörg Seubert hält die Einschätzung der Staatsanwaltschaft grundsätzlich für vernünftig, allerdings sei „die Menge des hereingeschütteten Benzins völlig unklar”. In der Wohnung selbst sei davon nämlich nichts nachgewiesen worden, lediglich vor dem Fenstersims habe sich eine Lache des Brennstoffs gebildet. Während die Staatsanwaltschaft von einem Liter verschütteter Flüssigkeit ausgeht, schätze Seubert die Menge um einiges geringer ein. „Wie gefährlich war das?”, fragt Seubert. Der Angeklagte mache nicht den Eindruck, dass er jemanden umbringen wollte. Stattdessen sei er massiv alkoholisiert und verärgert gewesen und „habe in Kauf genommen, dass ein paar Möbel brennen”. Der Verteidiger plädiert auf zwei Jahre - eventuell zur Bewährung ausgesetzt. Er ist überzeugt: „Diese absurde Situation wird sich nicht wiederholen.” Sein Mandant habe aus dem Vorfall gelernt.

Dieser schließt sich dem Anwalt an, selbst will er weiter keine Stellung beziehen. Auf die Frage von Richter Christiani - „Zwei Jahre wollen Sie?” - antwortet der 59-Jährige nur mit einem Schulterzucken.

Das Urteil soll am Donnerstag, 25. März, fallen. Gutachter bezeichnet Tat als „unglückliche Kombination von Alkohol und Störung”


Von Lilian Schneider
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