Klärschlamm als Dünger hat für die Landwirtschaft durchaus Vorteile, denn er enthält zahlreiche wertvolle Nährstoffe, die die Pflanzen beim Wachstum unterstützen: Stickstoff, Phosphor und Kalium etwa, sowie organisches Material, das den Humusgehalt der Ackerböden erhöht. Allerdings können laut dem Bundesumweltamt eben nicht nur diese Stoffe in die kommunalen Kläranlagen gelangen, sondern auch Schadstoffe wie Arzneimittelrückstände, toxische Schwermetalle, Krankheitserreger und Mikroplastik. Diese Stoffe könnten sich im Boden oder in Pflanzen anreichern und somit in die Nahrungskette gelangen oder auch in das Grundwasser versickern. Besonders die Möglichkeit einer Kontamination des Grundwassers besorgt die Bürger der Siedlung „Sieben Häusle” - laut dem Öko-Sozial-Projekt bereits seit Jahren. Auf einer Konferenz des Projekts seien vor Kurzem die Risiken der Klärschlammausbringung erneut „mit reger Beteiligung” diskutiert worden. Sowohl der Freistaat als auch der Bund haben es sich zum Ziel gesetzt, die Nutzung von Klärschlamm als Düngemittel zu beenden und die Nährstoffe mit anderen Verfahren zurück zu gewinnen. Die bundesweite Änderung der Klärschlammverordnung war ein Teil des Koalitionsvertrags von 2017 und wurde inzwischen umgesetzt. Die neue Verordnung sieht vor, bis zum Jahr 2032 Klärschlamm als Dünger größtenteils zu verbieten. Eine Ausnahme soll es für Kläranlagen geben, in deren Einzugsgebiet unter 50 000 Einwohner leben. So soll laut dem Bundesministerium für Umwelt „den Besonderheiten ländlich geprägter Regionen” Rechnung getragen werden. In Bayern könnte es einige solcher Ausnahmen geben, denn laut dem Bayerischen Landesamt für Umwelt bedienen circa 50 Prozent der rund 2600 kommunalen Kläranlagen unter 1000 Einwohner. In diesen Kläranlagen fielen aber weniger als zwei Prozent des gesamten bayerischen Klärschlamms an. Seit den 1990er-Jahren sei die Menge des Klärschlamms, der auf bayerischen Feldern ausgebracht wird, bereits rückläufig. So wurden laut dem Landesamt für Umwelt 1988 noch 30 Prozent des Klärschlamms in der Landwirtschaft verwertet, 2017 waren es nur zwölf Prozent. 80 Prozent des in Bayern verwerteten Klärschlamms sei im Jahr 2017 thermisch verwertet, also verbrannt worden, um Phosphor zurück zu gewinnen. Allerdings ist die Nutzung als Dünger unter gesetzlichen Vorgaben weiterhin erlaubt.Das Öko-Sozial-Projekt bezeichnet die Anwendung in der Hammerschmiede „in unmittelbarer Nähe eines Wohngebiets”, in dem Wasser aus Brunnen bezogen wird, nun als „nicht weiterhin tragbar”. In einem Antrag an die Oberbürgermeisterin fordert AiB-Stadtrat Bruno Marcon, die Stadtverwaltung zu beauftragen, „alle rechtlichen Maßnahmen zu prüfen, um die Bewohner der Siedlung Sieben Häusle vor der Einbringung von Klärschlamm in das Grundwasser und den damit verbundenen Gesundheitsrisiken zu schützen”. Überprüft werden solle etwa, ob die Verwertung in der Landwirtschaft in Wasserschutzgebieten verboten werden oder die Siedlung an die Trinkwasserversorgung der Stadtwerke angeschlossen werden könnte.Umweltreferent Reiner Erben betonte auf Nachfrage, dass eine Freigabe der Ausbringung in Augsburg nur dann erfolge, wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind. Das städtische Umweltamt prüfe unter Beteiligung der landwirtschaftlichen Fachbehörde zum Beispiel Daten zu Bodenuntersuchungen, bisherigen Ausbringungsmengen und anderen verwendeten Düngern. Dadurch sei dem Grundwasserschutz „bereits Rechnung getragen”. Zusätzlich verhinderten die Ausbringungsmenge und der Zeitpunkt, etwa vor bestimmten Aussaaten, die Anreicherung im Boden und Grundwasser. Darüber hinaus seien der Stadt jedoch die Hände gebunden, denn „Klärschlammausbringungen können nicht versagt werden, wenn die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind”, so Erben. Diese Vorgaben würden auf Bundesebene festgelegt. Darüber habe das Augsburger Umweltamt die Bewohner der Siedlung auch bereits „mehrfach in den letzten Jahren” informiert. Gesetzliche Vorgaben sind erfüllt