Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 19.09.2022 17:24

Solaranlagen auf Denkmälern

Auf dem Dach eines denkmalgeschützten   Gebäudes ist ein Photovoltaik-Laminat angebracht.
Auf dem Dach eines denkmalgeschützten Gebäudes ist ein Photovoltaik-Laminat angebracht.
Auf dem Dach eines denkmalgeschützten Gebäudes ist ein Photovoltaik-Laminat angebracht.
Auf dem Dach eines denkmalgeschützten Gebäudes ist ein Photovoltaik-Laminat angebracht.
Auf dem Dach eines denkmalgeschützten Gebäudes ist ein Photovoltaik-Laminat angebracht.

Augsburg wäre mit seiner neuen Richtlinie laut Baureferent Gerd Merkle dann „Vorreiter in Bayern”. Man wolle Fortschritt ermöglichen und gleichzeitig das historische Stadtbild bewahren. Deshalb habe die Stadt bereits vor sechs Monaten testweise damit begonnen, Photovoltaik-Anlagen auch in denkmalgeschützten Bereichen vermehrt zuzulassen. Diese Testphase verlief laut Stadt erfolgreich. Im vergangenen halben Jahr seien circa 60 Anfragen gestellt worden. Im Ergebnis wurden bislang vier Solaranlagen zugelassen, neun Anträge seien aktuell noch in Bearbeitung. Die tatsächliche Umsetzung lasse hingegen aufgrund von Verzögerungen auf Herstellerseite und der angespannten Lage im Handwerk bislang noch auf sich warten, auch bei Anlagen, die bereits vor längerer Zeit zugelassen wurden.

Bisher galten für Photovoltaik-Anlagen im Denkmalbereich auch in Augsburg strenge Regeln. Das historische Erscheinungsbild und die Dachlandschaft hätten laut Stadt „ein größeres Gewicht als die Solarnutzung” gehabt. Doch auch das Interesse der Eigentümer, alternative Energiequellen zu nutzen, sei früher nicht so groß gewesen wie heute. Inzwischen seien Bauherren eher bereit, höhere Kosten in Kauf zu nehmen, um die besonderen Vorgaben einzuhalten, die für Photovoltaik-Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden beachtet werden müssen.

An einer entsprechenden Richtlinie arbeitet die Stadt Augsburg seit Ende 2021. Die Vorgaben sollen „die Errichtung von PV-Anlagen im Denkmalbereich unter gewissen Voraussetzungen erleichtern und als Planungshilfe dienen”, so die Stadt. Ob die Untere Denkmalschutzbehörde Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden künftig also genehmigt, soll von einigen Grundsätzen abhängen. Denn die Solaranlagen sollen das Erscheinungsbild der Denkmäler möglichst nicht beeinträchtigen. Möglich sein sollen Photovoltaikanlagen unter anderem auf vom öffentlichen Raum aus nicht einsehbaren Dächern oder Nebengebäuden. Sind die Anlagen sichtbar, sollen diese „unauffällig in die vorhandene Dachfläche integriert werden”. Das bedeutet unter anderem, dass die Anlagen der Dachfarbe angepasst werden müssen und nicht über die Dachflächen überstehen dürfen. Solaranlagen an Balkonbrüstungen und an Fassaden sollen im Denkmalbereich weiterhin nicht zulässig sein. Laut Stadt ist inzwischen bereits die Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde und dem Umweltamt erfolgt. Im nächsten Schritt könne der Vorschlag der Verwaltung damit in die politische Diskussion gehen. Der Beschluss wird zunächst im Bauausschuss vorgestellt werden und schließlich dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. lat Solaranlagen sollen das Erscheinungsbild nicht beeinträchtigen

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