Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 23.01.2022 16:44

Schweizer Eishockey-Fan verurteilt

Im Curt-Frenzel-Stadion   ist es während eines Spiels der Augsburger Panther in der Champions Hochey League im November 2019 zu Randale gekommen. Nun musste sich ein 36-Jähriger vor Gericht verantworten.	Foto: Patrick Bruckner (Foto: Patrick Bruckner)
Im Curt-Frenzel-Stadion ist es während eines Spiels der Augsburger Panther in der Champions Hochey League im November 2019 zu Randale gekommen. Nun musste sich ein 36-Jähriger vor Gericht verantworten. Foto: Patrick Bruckner (Foto: Patrick Bruckner)
Im Curt-Frenzel-Stadion ist es während eines Spiels der Augsburger Panther in der Champions Hochey League im November 2019 zu Randale gekommen. Nun musste sich ein 36-Jähriger vor Gericht verantworten. Foto: Patrick Bruckner (Foto: Patrick Bruckner)
Im Curt-Frenzel-Stadion ist es während eines Spiels der Augsburger Panther in der Champions Hochey League im November 2019 zu Randale gekommen. Nun musste sich ein 36-Jähriger vor Gericht verantworten. Foto: Patrick Bruckner (Foto: Patrick Bruckner)
Im Curt-Frenzel-Stadion ist es während eines Spiels der Augsburger Panther in der Champions Hochey League im November 2019 zu Randale gekommen. Nun musste sich ein 36-Jähriger vor Gericht verantworten. Foto: Patrick Bruckner (Foto: Patrick Bruckner)

Vor Gericht ließ der Mann, der extra aus der Schweiz angereist war, über seine Verteidigerin Birgit von der Heyde erklären, sich nicht zu den Vorfällen äußern zu wollen.

Einen Eindruck davon, wie die Stimmung an diesem Abend im Stadion war, gaben die Zeugenaussagen von insgesamt fünf Polizeibeamten. Doch bereits im Vorfeld soll es einen Fanmarsch der Schweizer-Anhänger vom Königsplatz bis hin zum Curt-Frenzel-Stadion gegeben haben. Auf dem Weg ins Stadion brannten die Fans der sogenannten „Ultra”-Gruppierung mehrere pyrotechnische Gegenstände ab, sodass sich die Polizisten dazu entschlossen, bereits am Stadioneingang Fotoaufnahmen der Gästefans zu fertigen und sich während des Spiels in der Nähe des Gästeblocks zu positionieren. Wie sich später herausstellte, sollte diese Entscheidung äußerst wichtig gewesen sein.

Vor einer Drittelpause beobachteten mehrere Polizisten Gerangel im Gästeblock und entschieden sich dazu, einzugreifen. Einer der Beamten erklärte vor Gericht, gesehen zu haben, wie zwei Männer auf der anderen Seite den Block verließen und Richtung der Toiletten gingen. Daraufhin betraten zwei Polizisten die sanitären Einrichtungen, ein weiterer Beamter wies seine Kollegen an, auf dem Gang davor im Halbkreis eine Polizeikette zu bilden, damit sonst niemand auf die Toilette gehen und den Einsatz stören könne.

In der Drittelpause kurz darauf standen den Polizisten dann etwa 30 Personen gegenüber, die auf die Beamten zustürmten, als sie sahen, wie die Polizisten zwei Gästefans aus der Toilette gefesselt abführten. „In dem Moment ging die Hölle los”, berichtete ein Polizist vor Gericht und erinnert sich, mehrere Schläge abbekommen zu haben. An Einzelheiten konnten sich jedoch weder er, noch seine Kollegen erinnern, viel zu schnell sei alles gegangen. Überall sollen Fäuste und Arme in Richtung der Polizisten geflogen sein.

Für Aufklärung sorgte der Beamte, der mit seinem Kollegen bereits am Eingang Fotos der Fans gemacht hatte. Auch die Randale vor der Toilette hielt er auf Video fest und glich im Nachgang die Aufnahmen ab.

Diese sahen sich Richter Fabian Espenschied, Staatsanwalt Johannes Pausch und die Verteidigerin mit ihrem Mandanten dann mehrfach an. In normaler Geschwindigkeit, verlangsamt und herangezoomt. „Für mich ist das eindeutig”, sagte schließlich Pausch, und kündigte an, eine höhere Strafe, als die im Strafbefehl geforderte, zu beantragen. Von der Heyde beriet sich daraufhin mit dem 36-jährigen Schweizer auf der Anklagebank und wollte den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückziehen. Man räume also die Schläge gegen die Polizisten ein und akzeptiere die elf Monate Bewährungsstrafe sowie 2400 Euro Geldauflage. Der Staatsanwalt gab sich damit jedoch nicht zufrieden, so dass Richter Espenschied über das Strafmaß entscheiden musste.

Dieser verurteilte den Angeklagten schließlich zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten und, in Anbetracht der finanziellen Situation des Schweizers, einer Geldbuße von 7500 Euro. Videoaufnahmen überführen Angeklagten


Von Patrick Bruckner
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