Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 06.05.2021 17:09

Mit einem Stromkabel gewürgt? 24-Jähriger zu Geldstrafe verurteilt

Streit eskaliert:   Am Königsplatz sind im März 2019 zwei Personengruppen aneinandergeraten. 	Foto: Martina Dieminger (Foto: Martina Dieminger)
Streit eskaliert: Am Königsplatz sind im März 2019 zwei Personengruppen aneinandergeraten. Foto: Martina Dieminger (Foto: Martina Dieminger)
Streit eskaliert: Am Königsplatz sind im März 2019 zwei Personengruppen aneinandergeraten. Foto: Martina Dieminger (Foto: Martina Dieminger)
Streit eskaliert: Am Königsplatz sind im März 2019 zwei Personengruppen aneinandergeraten. Foto: Martina Dieminger (Foto: Martina Dieminger)
Streit eskaliert: Am Königsplatz sind im März 2019 zwei Personengruppen aneinandergeraten. Foto: Martina Dieminger (Foto: Martina Dieminger)

Damals legte der 22-jährige Mitangeklagte ein umfassendes Geständnis ab. Der 24-jährige Angeklagte hingegen war nicht einverstanden mit den Absprachen, die seine Verteidigerin Catharina Müller mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht traf. Darum wurde sein Verfahren abgetrennt und fand nun rund fünf Monate später statt.

Zusätzlich zu den Ereignissen rund um den Königsplatz legte die Staatsanwaltschaft dem jungen Mann aus Syrien zur Last, dass er gemeinsam mit einem Bekannten einen Freund geschlagen, getreten und mit einem Stromkabel gewürgt haben soll.

Und auch an diesem Verhandlungstag fand zunächst ein Rechtsgespräch statt und erneut war der 24-Jährige nicht zufrieden, so dass eine ausführliche Beweisaufnahme durchgeführt werden musste.

Mehrere Zeugen sagten aus, dass sich der Angeklagte mit einigen Freunden in einer Wohnung in Oberhausen aufgehalten haben soll. Dann sei es zu einem Streit gekommen und der 24-Jährige soll zusammen mit einer weiteren Person einen Freund geschlagen und gewürgt haben. Das Opfer rannte schließlich blutend davon und sprach auf der Straße die Polizei an.

Vor Gericht sagte der Geschädigte aus, dass er mit einem Kabel gewürgt wurde, bis er keine Luft mehr bekam. Dennoch sprach er von einem „Streit unter Freunden”, immerhin seien sie wie Brüder. Der leitende Ermittler der Kriminalpolizei erklärte, dass in zwei Vernehmungen des Geschädigten aber kein Wort über ein Kabel gefallen sei. Vielmehr soll der Angeklagte von einem Schlagstock Gebrauch gemacht haben.

Davon will jedoch das Opfer nichts wissen. „Bei der Polizei, bei der Polizei, bei der Polizei. Die haben Sachen geschrieben, die ich nicht gesagt habe”, echauffierte sich der 26-Jährige vor Gericht, der bereits seit September 2019 wegen Erpressung im Gefängnis sitzt.

Wie der Polizeibeamte weiter berichtete, hätte er im Zuge der Ermittlungen und zahlreichen Vernehmungen der Gruppe der jungen Flüchtlinge den Eindruck bekommen, dass im Bekanntenkreis des Angeklagten und des Opfers Körperverletzungen fast an der Tagesordnung stehen.

Nach einem weiteren Rechtsgespräch wurde das Verfahren in dieser Sache schließlich eingestellt, denn die Aussagen des Geschädigten seien zu widersprüchlich. Zwar habe man an einem Stromkabel, das am vermeintlichen Tatort sichergestellt wurde, die DNA des Angeklagten gefunden, jedoch könne man nicht feststellen, ob er damit jemanden gewürgt oder nur sein Handy aufgeladen hat.

Zu klären galt nun also noch, in welchem Zusammenhang der Angeklagte mit den dramatischen Verletzungen des 45-Jährigen steht.

Der 24-Jährige schilderte die Ereignisse am Königsplatz und gab auch zu, jemandem einen Faustschlag, oder, wie es sein Verteidiger Hansjörg Schmid nannte, „einen Schwinger” verpasst zu haben. Allerdings nur, weil er seinen Bekannten helfen wollte und der Schlag soll so leicht gewesen sein, dass niemand verletzt wurde.

Und tatsächlich: Immer und immer wieder schauen sich die Prozessbeteiligten die Aufnahmen der Überwachungskameras am Königsplatz an. So war genau nachzuvollziehen, wie es zur Schlägerei kam. Die Freundin eines Freundes setzte sich ein Stück entfernt hin und wurde von fremden Männern aus einer weiteren Personengruppe angesprochen. Daraufhin gerieten der Freund des Mädchens und die Fremden aneinander. Der Angeklagte und weitere Männer wollten ihrem Freund zur Seite stehen und stießen ebenfalls dazu. Deutlich zu erkennen war jedoch, dass der Angeklagte der einzige inmitten von rund zehn sich prügelnden Personen war, der versucht hatte, zu schlichten und die Gemüter zu beruhigen. „Er hat eine Entscheidung in Sekundenbruchteilen falsch getroffen”, sagte Schmid und plädierte darauf, sein restliches Verhalten zu beachten. Denn in dem mehreren Minuten andauernden Video hätte sein Mandant stets einen „kühlen Kopf bewahrt” und sich um Deeskalation bemüht.

Dieser Auffassung war auch das Schöffengericht und verurteilte den jungen Mann wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro. „Sie waren nicht die treibende Kraft”, sagte Richterin Dumberger in der Urteilsbegründung. Obwohl sich der 24-jährige noch in offener Bewährung befindet, sei eine Geldstrafe die richtige Lösung. Denn der Schlag, den der Angeklagte abgab, sei eher lasch in Richtung Arm gegangen und hätte niemanden verletzt.

Der 24-jährige Syrer kam 2014 nach Deutschland und ist bereits wegen gefährlicher Körperverletzung im Jahr 2017 vorbestraft. Einzige Alternative zur Geldstrafe wäre eine Freiheitsstrafe gewesen, die die Staatsanwaltschaft auch forderte. Den Kontakt zu seinen damaligen Freunden, die am Königsplatz mit dabei waren, hat der Angeklagte abgebrochen. „Mit denen will ich nichts mehr zu tun haben”, so der 24-Jährige abschließend. Körperverletzungen an der Tagesordnung


Von Patrick Bruckner
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