Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 07.05.2021 17:23

„Kettensägen-Massaker” oder Naturschutz?

Die Stadt Augsburg hat den Fahrrad-Parcours   im Gögginger Wäldchen zurückgebaut. Zudem wurden Baumstämme kreuz und quer über den Bereich gelegt. Die Stadtrats-Opposition spricht von einem „Kettensägen-Massaker”. Laut Stadt soll das Totholz wertvolle Biotopflächen entstehen lassen.		Fotos: privat (Fotos: privat)
Die Stadt Augsburg hat den Fahrrad-Parcours im Gögginger Wäldchen zurückgebaut. Zudem wurden Baumstämme kreuz und quer über den Bereich gelegt. Die Stadtrats-Opposition spricht von einem „Kettensägen-Massaker”. Laut Stadt soll das Totholz wertvolle Biotopflächen entstehen lassen. Fotos: privat (Fotos: privat)
Die Stadt Augsburg hat den Fahrrad-Parcours im Gögginger Wäldchen zurückgebaut. Zudem wurden Baumstämme kreuz und quer über den Bereich gelegt. Die Stadtrats-Opposition spricht von einem „Kettensägen-Massaker”. Laut Stadt soll das Totholz wertvolle Biotopflächen entstehen lassen. Fotos: privat (Fotos: privat)
Die Stadt Augsburg hat den Fahrrad-Parcours im Gögginger Wäldchen zurückgebaut. Zudem wurden Baumstämme kreuz und quer über den Bereich gelegt. Die Stadtrats-Opposition spricht von einem „Kettensägen-Massaker”. Laut Stadt soll das Totholz wertvolle Biotopflächen entstehen lassen. Fotos: privat (Fotos: privat)
Die Stadt Augsburg hat den Fahrrad-Parcours im Gögginger Wäldchen zurückgebaut. Zudem wurden Baumstämme kreuz und quer über den Bereich gelegt. Die Stadtrats-Opposition spricht von einem „Kettensägen-Massaker”. Laut Stadt soll das Totholz wertvolle Biotopflächen entstehen lassen. Fotos: privat (Fotos: privat)

Die Stadt argumentiert, dass „Haftungs- und Waldrecht” der Erhaltung des sogenannten Dirtparks „entgegen stehen”; denn der Gögginger Wald gilt als Bannwald und Landschaftsschutzgebiet. Die „Soziale Fraktion” aus SPD und Linke sowie die „Fraktion Bürgerliche Mitte” aus Freien Wählern, FDP und Pro Augsburg sprechen in einer gemeinsamen Erklärung hingegen von einer „Verwüstung des Gögginger Wäldchens”.

In der Erklärung berichten die Fraktionen, dass Anwohner der Schafweidsiedlung sich wegen der Zerstörung von Erdhügeln und Mulden an sie gewandt hätten. Der Abschnitt sei „Generationen von Kindern und Jugendlichen als Fahrradparcours” bekannt. Dass es sich um einen illegalen Dirtpark handle, sehen die Parteien nicht. „Tatsächlich fahren hier keine Profi-Mountainbiker, sondern Kinder mit ihren Fahrrädern.”

Diese Fahrradbahn den Kindern und Jugendlichen „gerade in der aktuellen Situation aus vermeintlichen Naturschutzgründen wegzunehmen” zeige, „wie realitätsfern die Gesetzesauslegung in Augsburg an dieser Stelle ist”, schreiben die Fraktionen. Sie betonen die Wichtigkeit für Kinder und Jugendliche, „gerade auch stadtnah in der Natur Freiräume zu haben”. Und die Soziale Fraktion und die Bürgerliche Mitte setzen noch einen drauf: Die Art und Weise wie gegen den harmlosen Parcours vorgegangen werde, „könnte als Kampfansage gegen unsere Kinder und Jugendlichen gedeutet werden”. Da zudem Baumstämme über den Parcours gelegt wurden, fragen die Parteien - wenn schon mit Naturschutz argumentiert werde - warum „jetzt ein 'Kettensägen-Massaker' angerichtet wurde?”

Die Stadt Augsburg hält dagegen: Totholz gelte als Grundlage für Waldverjüngung und Biotope. „Wir verstehen, dass das Gelände gerade in Pandemiezeiten ein allseits beliebter Ort für Freizeitvergnügen gerade auch für Kinder geworden ist. Aber Haftungsgründe, das Waldrecht und der Naturschutz stehen dem Dirtpark an dieser Stelle klar entgegen”, sagt Forstamtsleiter Jürgen Kircher. Im Zuge ihrer Verkehrssicherungspflicht nehme die Augsburger Forstverwaltung regelmäßig Wald- und Forstflächen in Augenschein. Nun habe eben der Gögginger Wald im Fokus der Forstverwaltung gestanden. Die Schanzen seien unbefahrbar gemacht worden, indem vor allem Baumstämme, die ohnehin wegen des Eschentriebsterbens andernorts gefällt wurden, kreuz und quer auf die Fläche gelegt worden seien.

Es sei daher „kein Durcheinander, sondern Naturschutz”, was im Wald stattfinde. „Während die langsam verrottenden Baumstämme wichtiges Totholz und wertvolle Lebensräume bilden, wird sich der umgebende Wald an dieser Stelle nun wieder natürlich verjüngen können. Aus Sicht der Tier- und Pflanzenwelt entstehen hier wertvolle Biotop-flächen”, erklärt Kircher, der zudem die Haftungsgründe betont. Nach dem Naturschutz- und Waldgesetz sei Fahrrad fahren nur auf geeigneten Wegen im Wald erlaubt. Das Querfeldeinradeln durch den Waldbestand sei nach dem Waldgesetz verboten. „Die künstlich angelegten, gegrabenen Schanzen und Rampen sind rechtlich gesehen bauliche Anlagen”, betont der Forstamtsleiter. Als Eigentümerin der Flächen hafte die Stadt Augsburg sowohl für die Sicherheit des Bauwerks als auch dafür, dass vom umliegenden Waldbestand keine Gefahren ausgehen.

Die Stadt will nun „in einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe” nach alternativen Plätzen suchen. jaf „Kein Durcheinander, sondern Naturschutz”


Von Janina Funk
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