Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 11.01.2021 18:34

Goldfinger-Prozess eingestellt

Zwei Münchner Rechtsanwälte   und Steuerberater (Dritter und Sechster von links) standen in Augsburg vor Gericht,. Sie sollen mit Hilfe des „Goldfinger”-Modells ihren Kunden mehrere hundert Millionen Euro Steuern erspart haben. Der Steuerhinterziehungs-Prozess wurde nun allerdings eingestellt.	Foto: Patrick Bruckner (Foto: Patrick Bruckner)
Zwei Münchner Rechtsanwälte und Steuerberater (Dritter und Sechster von links) standen in Augsburg vor Gericht,. Sie sollen mit Hilfe des „Goldfinger”-Modells ihren Kunden mehrere hundert Millionen Euro Steuern erspart haben. Der Steuerhinterziehungs-Prozess wurde nun allerdings eingestellt. Foto: Patrick Bruckner (Foto: Patrick Bruckner)
Zwei Münchner Rechtsanwälte und Steuerberater (Dritter und Sechster von links) standen in Augsburg vor Gericht,. Sie sollen mit Hilfe des „Goldfinger”-Modells ihren Kunden mehrere hundert Millionen Euro Steuern erspart haben. Der Steuerhinterziehungs-Prozess wurde nun allerdings eingestellt. Foto: Patrick Bruckner (Foto: Patrick Bruckner)
Zwei Münchner Rechtsanwälte und Steuerberater (Dritter und Sechster von links) standen in Augsburg vor Gericht,. Sie sollen mit Hilfe des „Goldfinger”-Modells ihren Kunden mehrere hundert Millionen Euro Steuern erspart haben. Der Steuerhinterziehungs-Prozess wurde nun allerdings eingestellt. Foto: Patrick Bruckner (Foto: Patrick Bruckner)
Zwei Münchner Rechtsanwälte und Steuerberater (Dritter und Sechster von links) standen in Augsburg vor Gericht,. Sie sollen mit Hilfe des „Goldfinger”-Modells ihren Kunden mehrere hundert Millionen Euro Steuern erspart haben. Der Steuerhinterziehungs-Prozess wurde nun allerdings eingestellt. Foto: Patrick Bruckner (Foto: Patrick Bruckner)

Seit Weihnachten hatten die Strafkammer, die Verteidigung und die Staatsanwaltschaft über die Einstellung des Verfahrens diskutiert. Denn nur mit Zustimmung aller Beteiligten kann ein Verfahren eingestellt werden. Der Abbruch des Prozesses ist ein herber Schlag für die Augsburger Staatsanwaltschaft, die von Beginn an Probleme hatte, zu beweisen, dass die Geschäfte der Angeklagten illegal abgelaufen waren.

So schlecht liefen die zahlreichen angesetzten Verhandlungstermine für die Staatsanwaltschaft, dass Richter Johannes Ballis bereits im Juni vergangenen Jahres eine Einstellung des Verfahrens angeregt hatte. Nach 20 Verhandlungstagen hielt es das Gericht für unwahrscheinlich, dass der Prozess mit einer Verurteilung des 46- und des 48-Jährigen enden würde. Die Staatsanwaltschaft sei dem Gericht an allen Verhandlungstagen Beweise schuldig geblieben, sagte Ballis damals, in einer Fortsetzung des Verfahrens sah der Richter eine Ressourcenverschwendung.

Letztendlich ging der Prozess aber doch weiter, denn die Staatsanwaltschaft stimmte der Einstellung nicht zu. Sie hatte jahrelang gegen rund 100 Steuervermeider ermittelt und Anfang 2018 in einer der größten Razzien ihrer Geschichte 200 Häuser und Geschäftsräume in Deutschland, Österreich und der Schweiz durchsucht. Die Einstellung wegen Geringfügigkeit ist für sie nun ein bitterer Verlust, denn dadurch müssen die Angeklagten keinen Cent Strafe zahlen. Im Gegenteil steht ihnen laut der Entscheidung des Gerichts sogar eine finanzielle Entschädigung zu, für die Zeit, die sie in der Untersuchungshaft verbringen mussten. Und auch die Kosten für das teure Gerichtsverfahren trägt der Staat.

Für die Staatsanwaltschaft führte offenbar kein Weg mehr an der Zustimmung zur Einstellung vorbei. Von Beginn an hatte sie schlechte Karten. Das von den Angeklagten genutzte Modell war zum Zeitpunkt ihrer Tätigkeit legal -erst seit 2013 ist es verboten. Die Kunden der Angeklagten nutzten den Handel mit Gold und anderen Edelmetallen, um dem Finanzamt steuerwirksam Verluste zu melden. Der Bundesfinanzhof hatte bereits im Jahr 2017 geurteilt, dass das Steuersparmodell ein rechtliches Schlupfloch nutzte. Dennoch ging die Augsburger Staatsanwaltschaft weiter gegen die Steuervermeider vor.

Denn legal waren die Geschäfte nur, wenn der Goldhandel über eine Betriebsstätte im Ausland ablief. Die Staatsanwaltschaft wiederum ging davon aus, dass die beiden Angeklagten ihre Geschäfte aus München geführt hätten und in London lediglich eine Scheinfirma eingerichtet hätten. Beweise hierfür blieb die Staatsanwaltschaft vor Gericht allerdings bis zuletzt schuldig.

Am Augsburger Landgericht ist damit nun ein Prozess zu Ende, in dem beide Seiten von Beginn an mit allen Mitteln und in oft aufgeheizter Stimmung gegeneinander vorgingen. Die Verteidiger, die ihre Mandanten von Beginn an als ungerecht behandelt sahen, hatten unter anderem versucht, den Prozess durch einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter zum Platzen zu bringen. Die Anklage verfüge „über keinerlei Tatsachenbasis”, hatte Verteidiger Richard Beyer am ersten Verhandlungstag gesagt, und prophezeit: „Das wird sich im weiteren Verlauf der Hauptverhandlung noch deutlicher herausstellen”. Angeklagte erhalten eine finanzielle Entschädigung


Von Laura Türk
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