Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 10.08.2022 16:50

Buskartell-Verfahren gegen zwei Angeklagte wird eingestellt

Die Absprachen   sollen sich laut Anklage auf Ausschreibungen von Linien im Bereich des Augsburger Verkehrsverbundes und im Kreis Dillingen bezogen haben.	Foto: MJT (Foto: MJT)
Die Absprachen sollen sich laut Anklage auf Ausschreibungen von Linien im Bereich des Augsburger Verkehrsverbundes und im Kreis Dillingen bezogen haben. Foto: MJT (Foto: MJT)
Die Absprachen sollen sich laut Anklage auf Ausschreibungen von Linien im Bereich des Augsburger Verkehrsverbundes und im Kreis Dillingen bezogen haben. Foto: MJT (Foto: MJT)
Die Absprachen sollen sich laut Anklage auf Ausschreibungen von Linien im Bereich des Augsburger Verkehrsverbundes und im Kreis Dillingen bezogen haben. Foto: MJT (Foto: MJT)
Die Absprachen sollen sich laut Anklage auf Ausschreibungen von Linien im Bereich des Augsburger Verkehrsverbundes und im Kreis Dillingen bezogen haben. Foto: MJT (Foto: MJT)

Ursprünglich sollte mehreren Angeklagten bereits im Jahr 2020 der Prozess wegen wettbewerbsbeschränkender Absprachen bei Ausschreibungen gemacht werden. Wegen Corona musste das Verfahren jedoch zwei Mal ausgesetzt werden, ehe es vor etwa drei Monaten zum dritten Mal gegen zwei Angeklagte gestartet war. Das Verfahren gegen vier weitere Angeklagte wurde abgetrennt.

Die Augsburger Staatsanwaltschaft wirft den Männern vor, den Wettbewerb im Öffentlichen Nahverkehr manipuliert und sich zwischen 2015 und 2017 Aufträge mit einem Volumen von rund 71 Millionen Euro gesichert zu haben. Ein anonymer Hinweis auf den Verdacht „auf kartellrechtswidrige Verhaltensweisen durch Anbieter von Verkehrsleistungen im Öffentlichen Straßenpersonenverkehr in der Region Schwaben”, der am 1. Juni 2015 im Bundeskartellamt einging, brachte die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei ursprünglich ins Rollen.

Es folgte eine Durchsuchungsaktion in einem der verdächtigen Busunternehmen, im Zuge derer die Ermittler auf ein Dokument aus dem Jahr 2006 stießen, in dem die Angeklagten vereinbarten, sich gegenseitig keine Konkurrenz zu machen. Laut Anklage soll sich diese Absprache auf Ausschreibungen von Linien im Bereich des Augsburger Verkehrsverbundes (AVV) sowie im Kreis Dillingen beziehen. Demnach sollen sich die Busunternehmer zudem verpflichtet haben, eine Strafe in Höhe von 100 000 Euro zu zahlen, falls sich jemand nicht an die Vereinbarung hielt. Die Vereinbarung soll im Laufe der Jahre außerdem immer wieder fortgeschrieben worden sein.

Im Zuge mehrerer Treffen eines Arbeitskreises zur Unternehmensentwicklung sollen die Beteiligten nach Angaben der Staatsanwaltschaft festgestellt haben, dass die Absprache nach wie vor „sinnhaft” sei. Protokollen zufolge soll laut Anklage gar darüber diskutiert worden sein, ob man die Vereinbarung auch auf den Fernverkehr ausweiten wolle.

„Die Vorwürfe sind vollkommen haltlos”, sagte einer der beiden Angeklagten, ein 86-jähriger ehemaliger Geschäftsführer eines im Fokus der Ermittlungen stehenden Unternehmens, bereits am ersten Verhandlungstages im Mai dieses Jahres. Die Vereinbarung aus dem Jahr 2006 habe er nicht unterschrieben und sei auch gar nicht daran beteiligt gewesen, erklärte der 86-Jährige weiter.

Zwar tätigte im Zuge des Prozesses ein beteiligter Busunternehmer eine belastende Zeugenaussage; zweifelsfrei nachweisen konnte man den Angeklagten aber offenbar nicht, dass abgegebene Angebote auf Absprachen basiert hätten. Wie ein Pressesprecher des Landgerichts nun mitteilte, hätten sich das Gericht, Verteidigung und Staatsanwaltschaft auf die vorläufige Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von Geldauflagen verständigt. Demnach muss der 86-Jährige 85 000 Euro bezahlen, der 51-Jährige 12 500 Euro. Wenn die Angeklagten der Auflage nachkommen, wird das Verfahren gegen sie endgültig eingestellt. Geldauflagen von 85 000 und 12 500 Euro für die Angeklagten


Von Patrick Bruckner
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