Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 19.07.2021 17:38

Bissige Wirtin verurteilt

Wirtsfamilie vor Gericht:   Verteidiger Ralf Schönauer (links) berät seine Mandantin, die Besitzerin eines Lokals in der Maximilianstraße. Mitangeklagt sind zudem ihre Eltern, vertreten von den Anwälten Stepahnie Sandbicher und Florian Riggenmann.	Foto: Patrick Bruckner (Foto: Patrick Bruckner)
Wirtsfamilie vor Gericht: Verteidiger Ralf Schönauer (links) berät seine Mandantin, die Besitzerin eines Lokals in der Maximilianstraße. Mitangeklagt sind zudem ihre Eltern, vertreten von den Anwälten Stepahnie Sandbicher und Florian Riggenmann. Foto: Patrick Bruckner (Foto: Patrick Bruckner)
Wirtsfamilie vor Gericht: Verteidiger Ralf Schönauer (links) berät seine Mandantin, die Besitzerin eines Lokals in der Maximilianstraße. Mitangeklagt sind zudem ihre Eltern, vertreten von den Anwälten Stepahnie Sandbicher und Florian Riggenmann. Foto: Patrick Bruckner (Foto: Patrick Bruckner)
Wirtsfamilie vor Gericht: Verteidiger Ralf Schönauer (links) berät seine Mandantin, die Besitzerin eines Lokals in der Maximilianstraße. Mitangeklagt sind zudem ihre Eltern, vertreten von den Anwälten Stepahnie Sandbicher und Florian Riggenmann. Foto: Patrick Bruckner (Foto: Patrick Bruckner)
Wirtsfamilie vor Gericht: Verteidiger Ralf Schönauer (links) berät seine Mandantin, die Besitzerin eines Lokals in der Maximilianstraße. Mitangeklagt sind zudem ihre Eltern, vertreten von den Anwälten Stepahnie Sandbicher und Florian Riggenmann. Foto: Patrick Bruckner (Foto: Patrick Bruckner)

Unter anderem wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und gefährlicher Körperverletzung musste sich die mittlerweile 32-Jährige am Montag vor dem Augsburger Amtsgericht verantworten. Neben ihr auf der Anklagebank nahmen ihre Eltern Platz, die damals versucht hatten, ihrer Tochter zu helfen und dabei ebenfalls Polizisten angriffen.

Schon vor Prozessbeginn brachen Mutter und Tochter in Tränen aus. Der Familienvater hingegen saß wie versteinert da und wirkte distanziert.

Bis zu 400 Personen sollen sich laut Anklage in der Nacht im Mai am Herkulesbrunnen befunden haben. Die Polizei löste die Ansammlung auf, da sich die Feiernden über die damals geltenden Corona-Regeln hinwegsetzten. Um an anderen Stellen in der Maxstraße eine Zusammenkunft zu verhindern, waren die Barbetreiber angehalten, den Verkauf von Getränken einzustellen. Viele Gastronomen kamen dem nach, die Angeklagte hingegen drehte die Musik auf und machte auf ihr Lokal aufmerksam.

Als der Ordnungsdienst bei der 32-Jährigen keinerlei Einsicht erwirken konnte, rief er die Polizei. Die Beamten trafen eine renitente Wirtin an, die zunehmend aggressiver wurde. Die Lage eskalierte letztlich, als die Mutter der Gastronomin einer Polizistin ins Gesicht schlug. Anschließend folgte eine Rangelei, im Zuge derer Mutter und Tochter immer wieder Polizisten beleidigten und schlugen sowie an den Haaren zogen. Während ein Beamter die Wirtin auf dem Boden fixierte und sie beruhigen wollte, biss die Frau so kräftig in den Oberschenkel des Polizisten, dass dessen Hose zerriss und er eine klaffende Wunde erlitt.

Schon zuvor versuchte eine Polizistin die 32-Jährige unter Kontrolle zu bringen und erlitt zahlreiche Verletzungen an Handgelenk, Schädel und Knie. Die junge Beamtin, die erst zwei Monate vor der Tat ihren Dienst bei der Polizeiinspektion Augsburg Mitte angetreten hatte, musste sich mehreren Operationen unterziehen und kam auch 14 Monate nach den Ereignissen auf Krücken in den Gerichtssaal. Bislang zählt sie 174 Krankheitstage wegen des „massiven Widerstands” der Gastronomin. Wie die 27-Jährige berichtete, kommen noch weitere Operationen auf sie zu. Und auch der Polizist, den die Wirtin biss, muss mit einer bleibenden Narbe am Bein leben.

Auf Anraten der Verteidiger legten die Angeklagten ein vollumfängliches Geständnis ab. Zuvor hatten die Anwälte der Wirtsfamilie einen Deal mit Staatsanwaltschaft und Richterin ausgehandelt. Im Falle eines Geständnisses würden Mutter und Tochter jeweils eine Freiheitsstrafe in Höhe von maximal 13 Monaten erhalten. Die Absprache beinhaltete zudem, dass das Verfahren gegen den Familienvater eingestellt wird, da dieser nur versucht habe, seiner Frau zu helfen. Nach einer Ermahnung der Polizisten zog er sich aber zurück. Nach seinem Geständnis stand der 58-Jährige auf und verließ den Gerichtssaal, in dem seiner Frau und Tochter weiterhin der Prozess gemacht wurde.

Laut eines Gutachters sei im Falle der Wirtin eine verminderte Schuldfähigkeit aufgrund einer Depression, Angst- sowie Panikstörung und einer posttraumatischen Belastungsstörung „nicht auszuschließen”. Richterin Demeter verurteilte Mutter und Tochter jeweils zu einer Bewährungsstrafe in Höhe von zehn Monaten. Außerdem wurde ein Vergleich geschlossen, der beinhaltet, dass der Vater der Wirtin an die verletzten Polizisten ein Schmerzensgeld in Höhe von knapp 13 000 Euro zahlen muss.

Anwälte der Polizisten hatten für die beiden Frauen eine höhere Freiheitsstrafe gefordert, doch laut der Richterin sei es im öffentlichen Interesse, dass die Wirtin ihre Rechnungen begleichen kann. Denn ab einer Strafe von zwölf Monaten hätte sie ihre Konzession verloren.

Außerdem kommen auf die Frauen wegen der verursachten Krankheitstage bei den Polizisten nun laut den Berechnungen von Verteidiger Ralf Schönauer noch Schadensersatzzahlungen in Höhe von rund 80 000 Euro zu. Wirtin laut Gutachter vermindert schuldfähig


Von Patrick Bruckner
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