Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 07.08.2022 17:07

Bildschirme im Schaufenster dürfen vorerst bleiben

Das Geschäft „Sportkind”   in der Augsburger Innenstadt darf seine Schaufenstergestaltung zumindest vorerst behalten. 	Foto: Laura Türk (Foto: Laura Türk)
Das Geschäft „Sportkind” in der Augsburger Innenstadt darf seine Schaufenstergestaltung zumindest vorerst behalten. Foto: Laura Türk (Foto: Laura Türk)
Das Geschäft „Sportkind” in der Augsburger Innenstadt darf seine Schaufenstergestaltung zumindest vorerst behalten. Foto: Laura Türk (Foto: Laura Türk)
Das Geschäft „Sportkind” in der Augsburger Innenstadt darf seine Schaufenstergestaltung zumindest vorerst behalten. Foto: Laura Türk (Foto: Laura Türk)
Das Geschäft „Sportkind” in der Augsburger Innenstadt darf seine Schaufenstergestaltung zumindest vorerst behalten. Foto: Laura Türk (Foto: Laura Türk)

Die Voraussetzungen für die Duldung gelten nun für alle Einzelhändler in der Innenstadt. Mehrere Fraktionen hatten im Vorfeld an die Einigung angemerkt, dass man keine Einzelfalllösung umsetzen könne. Was Sportkind darf, darf nun also auch der Rest der Handeltreibenden. Auf die vorübergehenden Regeln verständigten sich die verschiedenen im Bauausschuss vertretenen Stadtratsfraktionen.

Konkret erlaubt sind Bildschirme im Schaufenster nun, solange diese maximal drei Mal pro Minute das Bild wechseln, keine Marken- und Geschäftsnamen beziehungsweise Hinweise auf Sonderaktionen beinhalten, in der Helligkeit je nach Tageszeit so begrenzt werden, „dass die Präsentationen nicht als grell oder störend wahrgenommen werden”, und sich in der Größe „an vergleichbare Darstellungen von Mode mittels Schaufensterpuppen oder Plakaten” anpassen. Zwischen 21 und 6 Uhr müssen Monitore außerdem abgeschaltet werden. Explizit verboten sind laut Stadt „blinkende oder aufmerksamkeitsheischende Signale”.

Die Duldung gilt solange, bis eine neue Richtlinie zur Schaufenstergestaltung für denkmalgeschützte Gebäuden in der Innenstadt erlassen werden kann. Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Verwaltung, des Denkmalschutzes und Institutionen wie der IHK und des Einzelhandelsverbands soll diese erarbeiten. „Nach Vorliegen der genannten Richtlinie ist über das konkrete Vorhaben entsprechend den Inhalten der genannten Richtlinie abschließend zu entscheiden”, betont die Stadt. Ob die Sportkind-Bildschirme also langfristig bleiben dürfen, steht noch nicht fest.

Oberbürgermeisterin Eva Weber hatte in der vergangenen Woche auf eine Duldung der Bildschirme gedrängt und sich somit auch gegen einen Beschluss des Bauausschusses gewendet, der stattdessen eine Kompromisslösung für Sportkind vorsah. Dafür erntete Weber teils heftige Kritik aus den Oppositionsfraktionen, die sich auf die Einschätzung der aktuellen Rechtslage durch die Stadtverwaltung beriefen. Nun kam es allerdings doch noch zur Einigung zwischen den Fraktionen CSU, Grüne, SPD/Die Linke, Bürgerliche Mitte sowie der im Bauausschuss vertretenen Einzelstadträtin Margarete Heinrich.

„Ich danke allen, die mir bei meinem Vorschlag zur Erarbeitung einer allgemeingültigen Regelung gefolgt sind und einer Duldung zugestimmt haben”, wird Weber nun in einer städtischen Mitteilung zitiert. „Der Fall Sportkind ist nur ein Beispiel für größere Aufgaben”. Die Stadt müsse sich Gedanken darüber machen, wie der Innenstadthandel künftig im Wettbewerb gegen den globalen Onlinehandel bestehen kann, wie die Stadt attraktiv für „innovative Geschäftsideen” sein und sich gleichzeitig auch sein „historisches Flair” bewahren kann. „Ermöglichen lautet die Botschaft und dafür brauchen wir ein neues Update-Programm für unsere Strukturen”, so Weber. Vorübergehende Vorgaben beschlossen


Von Laura Türk
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