Der 36-Jährige hatte bereits am ersten Prozesstag alles gestanden und signalisiert, dass er für seine brutale Tat Verantwortung übernehmen und dem Opfer eine Entschädigung zahlen wolle. Die Einsichtigkeit und Reue wirkte sich strafmildernd aus und auch die Entschuldigung sei nach Ansicht der Richterin durchaus glaubwürdig. Dennoch muss der Angeklagte nun wegen gefährlicher Körperverletzung vier Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Ursprünglich hatte ihn die Staatsanwaltschaft wegen versuchten Mordes angeklagt. Laut Riedel-Mitterwieser lasse sich der Anklagevorwurf nach der Beweisaufnahme jedoch nicht aufrecht erhalten. Wie sich im Zuge des Verfahrens herausstellte, verließ der Geschädigte gegen zwei Uhr nachts den Spectrum-Club in Augsburg und wechselte schließlich einige Worte mit dem 36-Jährigen, dem von den Türstehern der Einlass verwehrt wurde. Als er nur eine genervte Antwort bekam, ging der 52-Jährige schließlich die Treppen hinunter. Dann soll der Angeklagte sein Opfer laut der Richterin „massiv angesprungen” haben. „Aufgrund der heftigen Wucht stieß er an einen Laternenmast”, wiederholte Riedel-Mitterwieser die Schilderung der Ereignisse. Dass der Angeklagte dem Geschädigten schon bei diesem Sprung einen Schlag versetzt haben soll, konnte dem 36-Jährigen nicht nachgewiesen werden. Allerdings ging dieser dann auf den am Boden liegenden Mann zu und verpasste ihm zwei Faustschläge. Durch diese Prügelattacke erlitt der 52-Jährige unter anderem ein Schädel-Hirn-Trauma, eine Schädelbasisfraktur und Hirnblutungen sowie einen Nasenbeinbruch. „Nur durch notärztliche Maßnahmen und viel Glück hat er überlebt”, sagte die Richterin in ihrem Urteil. Ob der Geschädigte jemals wieder beschwerdefrei leben könne, sei laut Gutachtern unklar, bis heute leidet der Mann vermehrt unter Kopfschmerzen und Schwindelattacken, zudem sei er schneller aufbrausend. Wie ein Sachverständiger am vorletzten Prozesstag am Donnerstag erklärte, wären die Verletzungen genauso schlimm gewesen, auch wenn der 52-Jährige statt gegen einen Laternenmast direkt auf den Boden geknallt wäre. In ihren Plädoyers am Donnerstag forderten sowohl die Verteidiger Frank Thaler und Ulrich Swoboda als auch Staatsanwalt Michael Nißl die Strafe, die nun das Landgericht verhängt hat. Der 36-Jährige muss für vier Jahre und drei Monate hinter Gitter und zusätzlich eine Therapie gegen seine Alkoholsucht machen. „Sie haben den Hang, alkoholische Getränke im Übermaß zu konsumieren”, begründete Richterin Riedel-Mitterwieser diese Anordnung. Eine Therapie gegen seine Drogensucht habe der Angeklagte bereits erfolgreich absolviert. Nach der Verhandlung ging der Verurteilte in Begleitung eines Justizbeamten auf den Geschädigten zu wechselte noch einige Worte mit ihm. Diesmal ganz offensichtlich deutlich freundlicherer Natur. Das Urteil ist rechtskräftig. Hang zu Alkohol