Zu der Tat kam es laut Anklage gegen 4.30 Uhr vor der Diskothek Karat in der Augsburger Innenstadt. Die drei späteren Geschädigten sollen zunächst in einen verbalen Streit mit mehreren Mitgliedern der Rockergruppe und weiteren Personen auf der Gegenseite geraten sein, der sich schließlich zu einer körperlichen Auseinandersetzung entwickelte. Im weiteren Verlauf wurden vor allem die Mitglieder der kleineren Gruppe verletzt. Laut Anklage schlugen fünf Kontrahenten die drei Geschädigten zusammen. Einer der Angeklagten soll außerdem mit einem Messer in die rechte Flanke des 30-jährigen Geschädigten gestochen haben, während die anderen Täter weiter gegen den Kopf des Opfers traten. Der Nebenkläger selbst, der aus Afghanistan stammt, vermutete einen fremdenfeindlichen Hintergrund für die Gewalt. Bei den drei Opfern handelte es sich laut Anklageschrift um eine „multikulturelle Gruppe”. Wie die mutmaßlichen Täter die Auseinandersetzung erlebten, blieb am ersten Verhandlungstag größtenteils ungeklärt. Zwei der Angeklagten, einer davon das Mitglied der Rockergruppe, das laut Staatsanwaltschaft mit dem Messer zugestochen haben soll, wollten vor Gericht keine Angaben zum Tathergang machen. Der dritte Angeklagte bestreitet, beteiligt gewesen zu sein. Er habe an diesem Abend bei einem anderen Club als Türsteher gearbeitet und nach seinem Feierabend nur zufällig die Auseinandersetzung mitbekommen. Er sei aus seinem Auto ausgestiegen, um nach dem Rechten zu sehen, allerdings sei dann bereits die Polizei erschienen. Der 30-Jährige ging zunächst davon aus, dass auch der dritte Angeklagte an einer zweiten Auseinandersetzung an diesem Abend beteiligt gewesen war. Nachdem mehrere Täter der ersten Schlägerei bereits geflohen waren, ging der mit dem Messer Verletzte auf die gegnerische Gruppe los, in der er den Messerstecher zu erkennen glaubte. Er habe diesen „festnehmen” wollen, damit er nicht ebenfalls fliehen würde, sagte der 30-Jährige vor Gericht. Allerdings endete auch diese Auseinandersetzung schlecht für den Geschädigten. Der Messerstecher habe erneut zugestochen, um sich zu befreien, erzählte er. Als er zu Boden gegangen war, hätte die gesamte Gruppe weiter auf ihn eingeschlagen und getreten. Als die Polizei hinzu kam, sei auch der dritte Angeklagte hinter ihm gestanden. Der Geschädigte versuchte dann noch, ihn am wegfahren zu hindern, indem er dessen Autotüre festhielt. Allerdings sei das Auto erst später hinzugekommen, räumte der Zeuge ein. Außerdem habe er auch nicht gesehen, dass der Angeklagte ihn geschlagen oder getreten hätte, sondern das nur vermutet. Noch scheint auch nicht endgültig geklärt, ob in diesem Prozess der richtige Haupttäter auf der Anklagebank sitzt. Denn laut Anklageschrift befand sich der Messerstecher in dem Teil der Gruppe, der nach der ersten Auseinandersetzung floh. Laut dem Geschädigten war allerdings nicht dieser Angeklagte der Messerstecher, sondern der Mann, den er durch die zweite Auseinandersetzung aufhalten wollte. Gegen dieses Mitglied des Motorradclubs wurde das Verfahren wegen der mutmaßlichen Mittäterschaft allerdings bereits angesichts einer längeren Haftstrafe in einem anderen Fall vorläufig eingestellt. Aufgrund der Vorwürfe wurde die Aussage des ursprünglich Angeklagten am Mittwoch vorerst verschoben und Rechtsbeistand beantragt. Der 30-Jährige erlitt durch die Messerstiche Verletzungen des Bauchraums und der Leber und musste operiert werden. Seine ärztlichen Atteste berichten außerdem von psychischen Folgen wie Angstzuständen, Schlaflosigkeit und Depressionen, welche durch Medikamente behandelt werden. Die zwei weiteren Geschädigten erlitten nur leichte Verletzungen Das Urteil im Prozess soll voraussichtlich Mitte Oktober fallen. Sitzt der richtige Haupttäter auf der Anklagebank?