Der 21-Jährige sagt während der Verhandlung nicht viel. Mit auf dem Tisch verschränkten Händen und gesenktem Blick sitzt der junge Mann mit den kurz geschorenen Haaren auf der Anklagebank. Er wirkt resigniert. Über seine Verteidigerin gibt er aber eine Erklärung ab: Er räumt seine Tat vollumfänglich ein. Weitere Angaben könne ihr Mandant jedoch nicht machen, so Verteidigerin Alexandra Gutmeyr, denn er erinnere sich kaum an den Abend. Er stand unter Alkoholeinfluss und habe mutmaßlich auch Kräutermischungen geraucht. „Ich weiß nicht mehr viel. Aber ich bereue die Tat”, sagt der Angeklagte. Der 35-Jährige, der in jener Nacht in Gersthofen 18 Stichwunden mit der zehn Zentimeter langen Klinge erlitt, erinnert sich hingegen genau. Er kannte den Angeklagten vom Sehen, denn er wohnte in der Nachbarschaft. An dem Abend war der Geschädigte mit seiner Frau und einem befreundeten Pärchen zu Hause, um Filme zu schauen. Sein Freund habe über den Abend immer wieder Whatsapp-Nachrichten von dem 21-Jährigen bekommen. Er habe sich unbedingt mit dem Freund vor dem Haus treffen wollen, um unter vier Augen zu reden. Schließlich habe dieser nachgegeben und einem Treffen zugestimmt. „Meine Frau sagte, ich soll mitgehen, damit die Situation nicht eskaliert”, erzählt der 35-Jährige vor Gericht. Nachdem die beiden Männer etwa eine halbe Stunde unten gewartet hatten, kam die Frau des Geschädigten dazu. Kurz darauf erschien auch der Angeklagte. „Er kam aus dem Haus und ging auf meine Frau zu”, erinnert sich der Zeuge. Regelrecht außer sich habe der 21-Jährige gewirkt, weshalb der Geschädigte ihn fixieren wollte. Der Angeklagte habe daraufhin gesagt, er würde nun von fünf runterzählen und dann passiere etwas Schlimmes. „Ich hab mir nichts dabei gedacht”, sagt der kräftige 35-Jährige. „Was hätte er schon tun können?” Als der Täter zum zweiten Mal heruntergezählt hatte, meinte er plötzlich Schläge auf den Rücken zu spüren. Er habe zunächst keinen Schmerz gefühlt, plötzlich aber schlecht Luft bekommen. Erst als er bemerkte, dass sein Rücken nass war, er sein T-Shirt auszog und das Blut sah, habe er realisiert, was passiert war. Der 21-Jährige ließ erst von seinem Opfer ab, als die Ehefrau und der Freund dazwischen gingen. Der Messerstecher floh, der Freund verständigte den Rettungsdienst. Im Uniklinikum stellte sich heraus, dass einer der Einstiche die Lunge des 35-Jährigen getroffen hatte. Und unter dieser Verletzung leidet der Elektriker bis heute. Sein Lungenvolumen liege nur noch bei 60 Prozent, berichtet er vor Gericht. Er müsse in der Arbeit immer wieder Pausen machen und habe Probleme, schwere Sachen zu heben. Die Frau des Geschädigten und der Freund, der bei der Tat anwesend war, bestätigen die Geschichte des 35-Jährigen. Beide sagen aus, dass der Angeklagte berauscht gewirkt habe. Er habe den Eindruck gemacht , als sei er sich schon bewusst, wo er ist und was passiert, aber er sei einfach wahnsinnig aggressiv gewesen, habe vergrößerte Pupillen gehabt und irgendwie komisch gerochen, erzählt die Ehefrau. Für das Gericht ist diese Wahrnehmung wichtig, denn es hat auch über die Frage zu entscheiden, ob der Angeklagte, weil er zum Tatzeitpunkt unter Drogeneinfluss stand, einen Teil seiner Haftzeit in einer Entziehungsanstalt verbringen soll. Der 21-Jährige blickt bereits auf eine lange Drogenkarriere zurück. Wie die Jugendgerichtshelferin berichtet, komme er aus zerrütteten Familienverhältnissen. Er habe einen Teil seiner Kindheit im Kinderheim verbracht, weil seine Mutter psychisch krank und der Vater mit der Erziehung alleine überfordert gewesen sei. Mit 13 habe er begonnen, Alkohol zu trinken und Drogen zu nehmen. Zur Zeit der Tat stand der Angeklagte wohl häufiger unter dem Einfluss synthetischer Cannabinoide. Eine Blutuntersuchung nach der Messerstecherei ergab zudem einen Alkoholwert von 0,98 Promille. Der Angeklagte selbst will sich nicht erinnern können, was er an diesem Abend konsumiert hatte. In ihrem Abschlussplädoyer erklärt auch die Verteidigerin die Tat des jungen Mannes mit dem Einfluss der Drogen. „Kräutermischungen verursachen ein extrem aggressives Verhalten. Mein Mandant hat sich zu einem Handeln hinreißen lassen, das er nüchtern nie gezeigt hätte.” Er wolle nun aber einen Schlussstrich unter seine Sucht ziehen und eine Therapie machen. Auch die Staatsanwältin betont in ihren abschließenden Worten noch einmal die große Aggressivität, mit der der 21-Jährige vorging. „Der Geschädigte wollte lediglich schlichten und wurde zum Opfer. Er trug erhebliche Verletzungen davon.” Eine Strafe von drei Jahren und sechs Monaten sei „angemessen und erzieherisch notwendig”, fordert die Anwältin und berücksichtigt dabei die Empfehlung der Jugendgerichtshilfe, den Angeklagten aufgrund seiner Reifeverzögerung nach dem Jugendstrafrecht zu verurteilen. Das Gericht schließt sich der Staatsanwaltschaft an: Dreieinhalb Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung lautet das Urteil. Es habe sich um eine Gratwanderung zwischen Körperverletzung und versuchtem Totschlag gehandelt, erklärt Richter Günther Baumann. Zwei Jahre seiner Strafe soll der 21-Jährige in einer Entziehungsanstalt verbringen und seine Abhängigkeit in den Griff kriegen. Am Ende wendet sich der Richter noch einmal an den Angeklagten: „Machen's was draus”, sagt er. Der 21-Jährige schweigt und nickt. „Ich habe erst gar keinen Schmerz gespürt”